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Burkhard Lischka
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Frage von Steffen B. •

Frage an Burkhard Lischka von Steffen B.

Guten Tag Herr Lischka,

wie werden Sie bei der anstehenden Abstimmung zum Fracking stimmen und sofern Sie dem Gesetzentwurf zustimmen, wie begründen Sie die Notwendigkeit für eine dermaßen unerforschte und mit hochgiftigen Chemikalien durchgeführte Fördermethode?

Vielen Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bönigk,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema ´Fracking´.

Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland bereits jetzt erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem jetzt von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf wird das geändert. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher längst überfällig und ein wichtiger Schritt.

Wir werden nun in den kommenden Monaten in den Ausschüssen und in Anhörungen gemeinsam mit den unterschiedlichen Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob durch das vorliegende Gesetzespaket das oberste Ziel erreicht werden kann, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist nicht verantwortbar.

Mein Abstimmungsverhalten wird sich entsprechend der genannten Maßgaben danach richten, welche Ergebnisse wir in den anstehenden parlamentarischen Beratungen erzielen können.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Lischka, MdB