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Burkhard Lischka
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Frage von Michael Z. •

Frage an Burkhard Lischka von Michael Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Lischka,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Das dürfte in dieser Form wohl nicht ganz korrekt sein, denn den Einwohnermeldeämtern liegen diese Informationen nicht vor. Die Gemeinde wäre eine Instanz, die eine solche Bestätigung zuläßt neben dem Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis nach StaG (vormals RuStaG, der aber mit allen gegebenen rechtlichen und nicht rechtlichen Mitteln durch die Organe der BRD ver- und behindert wird). Der Antrag auf den Staatsangehörigkeitsaussweis erfordert einen Nachweis Ihrer Blutlinie väterlicherseits bis zum Jahr 1914 zurück.

Die Tatsache aber, das mit den "normalen" Dokumenten der BRD eine rechtlich eindeutige Feststellung der Staatsangehörigkeit nicht gegeben ist sondern nur die Vermutung der deutschen Staatsangehörigkeit zuläst und diese Dokumente nach dem Über­ein­kom­men über die Rechts­stel­lung der Staa­ten­lo­sen vom 28. September 1954, BGBl. 1976 II S. 474 Artikel 27 ( http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue04.html ) ausgestellt werden eröffnen sich hier eine Reihe Fragen.

Wie bewerten Sie die Tatsache, das mit dem Personalausweis oder dem Reisepaß keine rechtsgültige Festellung der Staatsangehörigkeit möglich ist und welchen Charakter tragen diese Dokumente dann, Ihrer Meinung nach?

Wie bewerten Sie die Tatsache, das die BRD die autochthone Bevölkerung, die die Staaatsangehörigkeit per Geburtsrecht erwirbt, per se als staatenlose begreift und sie rechtlich auch so stellt?

Da ein Staat seiner autochthonen Bevölkerung den Nachweis der Staatsangehörigkeit nicht verweigern darf, die BRD diesen Nachweis nur nach Aufforderung heraus gibt und die Bevölkerung rechtlich als staatenlos behandelt, ergibt sich anhand o.g. Tatsachen die Frage welchen Charakter und welchen Status die BRD Ihrer Meinung nach hat.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zieger,

vielen Dank für Ihre nochmalige Nachfrage zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte".

Ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen und sehe nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wie Staatenlose behandelt werden. Vielmehr halte ich Ihre Interpretation des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Zusammenhang mit dem "Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen" für falsch. Insofern möchte ich nochmals auf meine Antwort verweisen, wonach die notwendigen Informationen beim entsprechenden Einwohnermeldeamt vorliegen und somit der Nachweis der Staatsangehörigkeit eingeholt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka, MdB