Frage an Burkhard Lischka von André J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag, Herr Lischka,
im Koalitionsvertrag, der auf der Homepage der SPD einsehbar ist, steht auf der Seite 184 etwa in der Seitenmitte folgendes:
"Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen."
Dies widerspricht meiner Ansicht nach dem Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes wo es heisst:
"(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Frage 1:
Die SPD stellt den Vertrag ihren Mitgliedern zur Abstimmung. Wie werden Sie hier entscheiden?
Frage 2:
Sollte der Vertrag von den SPD-Mitgliedern angenommen werden, wie werden Sie
künftig abstimmen? Nach Ihrem Gewissen, so wie es das GG vorsieht, oder werden Sie Ihrer Fraktion die Treue halten?
Mit freundlichen Grüßen
André Jordan
Sehr geehrter Herr Jordan,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Abstimmungsverhalten" vom 27. November 2013.
Ich unterstütze den zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag voll und ganz und werde ihm deshalb zustimmen. Wichtig ist mir, dass wir als SPD zentrale Punkte aus unserem Wahlprogramm durchsetzen konnten, wodurch das Soziale wieder eine gewichtigere Rolle im politischen und wirtschaftlichen Alltag spielen wird. So werden bspw. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Einführung eines verbindlichen, flächendeckenden Mindestlohns erheblich profitieren. Auch die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren oder die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht sind zentrale Aspekte, für die sich die SPD schon lange stark gemacht hat.
Selbstverständlich werde ich auch künftig, so wie ich es bisher immer gehalten habe, nach bestem Wissen und Gewissen abstimmen. Dies habe ich bereits in der Vergangenheit so gehandhabt, wie bspw. mein Abstimmungsverhalten zu den Verlängerungen des Mandats für den Afghanistaneinsatz beweist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Burkhard Lischka, MdB