Frage an Burkhard Lischka von Reinhard P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lischka,
zur Zeit wird das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Entwurf März 2012, Vorlage November 2012) beraten. Als Mitglied im Rechtsausschuss und Obmann der SPD sind Sie sicherlich damit vertraut.
In diesem Gesetz sollen auch die Honorare von Dolmetscher(innen) und Übersetzer neu festgesetzt werden (Artikel 7, hier Seite 164). Ich gehöre dem Dolmetscher-Treffen an, die vorgesehen Sätze machen uns große Sorgen:
• Für Übersetzer galt seit 1994 ein Zeilenhonorar von (umgerechnet) 1,10 Euro bei einfachen Texten, 3,30 Euro für mittelschwere und 4,73 Euro für sehr schwere Texte. 2004 wurde das Honorar für einfach Texte auf 1,25 Euro erhöht, für schwere Texte auf 1,85 Euro bzw. 4 Euro gesenkt. Jetzt soll erneut nur das Honorar für einfache Texte leicht auf 1,30 Euro erhöht werden. Für schwere Texte soll es auf 1,56 Euro gesenkt werden – also auf die Hälfte bzw. ein Drittel der Sätze von 1994!
• Dolmetscher bekamen seit 1994 je nach Sprache und Tageszeit Honorare von 25 bis 78 Euro pro Stunde. 2004 wurden diese Honorare auf einheitlich 55 Euro festgelegt, für viele eine Kürzung. Jetzt ist geplant, das Honorar auf 70 bis 75 Euro zu erhöhen und damit nur fast den Höchst von 1994 (damals bis 78 Euro pro Stunde) wieder zu erreichen.
Dolmetscher und Übersetzer, die für Polizei und Gericht arbeiten, können kaum davon leben. Alle, die aufgrund ihrer Qualifikation die Möglichkeit haben, müssen Aufträge in der Wirtschaft suchen. Wie wollen Sie die Qualität des Dolmetschen und der Übersetzungen in der Justiz sichern, wenn die Bezahlung über 20 Jahre so verschlechtert wird?
Viele Behörden üben auf Dolmetscher Druck aus, eine niedrigere Bezahlung zu akzeptieren. Was halten Sie von dem Vorschlag, zur Qualitätssicherung der Sprachmittlung im JVEG zu verankern, dass die dort ermöglichten „Vereinbarungen“ über eine schlechtere Bezahlung auf Dolmetscher und Übersetzer nicht angewendet werden dürfen?
Mit freundliche Grüßen
Reinhard Pohl
Sehr geehrter Herr Pohl,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Modernisierung des Kostenrechts" vom 25. Dezember 2012.
Ich hatte zu diesem Thema bereits im April 2012 eine persönliche Unterredung mit dem Präsidenten des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer André Lindemann. Ich kann einzelne, von den Dolmetschern und Übersetzern geäußerte Kritikpunkte gut nachvollziehen. Dabei ist zu beachten, dass seit 2004 keine Änderungen an den Vergütungssätzen für Dolmetscher und Übersetzer vorgenommen worden sind. Es ist daher richtig, die Vergütungen angemessen anzupassen. Dies muss Ziel der Kostenrechtsmodernisierung sein.
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Vergütungsvereinbarungen halte ich Ihre Kritik für berechtigt. Nach der vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenen Marktanalyse sollen sich nur wenige Leistungsanbieter - eben wegen der Unterschreitung der JVEG-Vergütungen - für solche Vergütungsvereinbarungen gewinnen lassen. Schon insofern wäre eine Streichung dieser Bestimmung sicherlich vertretbar, insbesondere um einen "Dumpingwettbewerb" in diesem Bereich von vornherein auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka