Frage an Burkhard Lischka von Steffen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lischka,
wie stehen Sie zu den heute bekanntgewordenen geplanten Änderungen an der Geschäftsordnung des Bundestages, nach denen das Rederecht für einzelne Parlamentarier stark eingeschränkt, wenn nicht sogar abgeschafft wird? Zitat Spiegel Online ( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,827499,00.html ):
"Der endgültige Entwurf der Geschäftsordnung vom 11. April liegt der "Süddeutschen Zeitung" nun nach eigenen Angaben vor.
Künftig soll der Parlamentspräsident nur noch Abgeordnete ans Rednerpult lassen, die von den Fraktionen vorab bestimmt wurden. Nur in Ausnahmefällen - und auch dann nur nach Beratung mit allen Fraktionen - soll er anderen Abgeordneten das Wort erteilen dürfen, und das auch nur für drei Minuten. Außerdem sollen Abgeordnete nicht wie bisher öffentlich eine Erklärung zur Abstimmung in Form einer bis zu fünfminütigen Begründung abgeben können. Stattdessen soll nur eine kurze schriftliche Erklärung erlaubt sein, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Papier."
Danke für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr Bönigk,
vielen Dank für Ihre Frage vom 14. April 2012 bezüglich der Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
Die gute Nachricht vorweg: Die Änderung der Geschäftsordnung ist vom Tisch. Zu einer Demokratie gehört es, dass sich in einem Parlament die Kontroversen und existenziellen Debatten einer Gesellschaft widerspiegeln. Zu den großen Vorteilen einer Demokratie zählt, dass Minderheiten gehört werden können. Ich freue mich jedenfalls jetzt schon auf abweichenden Diskussionsbeiträge, etwa zur "Herdprämie".
Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Geiger