Frage an Burkhard Lischka von Deepak R. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Lischka,
Die Zuordnung von Alleinsorge hat gezeigt, dass die fehlende Kooperationsbereitschaft zu einen Missbrauchsbonus führt, und dieser sogar vor Gericht erfolgreich durchgesetzt werden kann. Das gilt auch für ein Familienverfahren nach § 1671 BGB (BGH: Akt XII ZB 158/05).
Deshalb stelle ich folgende Fragen:
Frage 1: Teilen Sie meine Meinung, dass eine elternrechtsorientierten Lösung nicht mehr zeitgemäß ist und deshalb eine kinderrechtsorientierten Lösung als Regelungskonzept zu Grunde gelegt werden muss?
Die Umwandlung eines Grundrechtes eines verantwortungsvollen leiblichen Vaters eines nichtehelichen Kindes ohne – die von Verfassungswegen greifbare Tatsache - ist verfassungswidrig, weil die Argumente, dass jemand anderer schlecht sein könnte, die Umwandlung eines Grundrechtes des berechtigten Grundrechtsträgers nicht begründen.
Frage 2: Teilen Sie meine Meinung, dass die automatische Umwandlung eines Grundrechts "ohne die von Verfassungswegen greifbaren Tatsachen" der Kompromisslösung des BMJ eine Verfassungswidrigkeit darstellt?
Frage 3: Welche Zahlen haben Sie für den Ausschluss von schlechten deutschen Vätern aus Sorgerecht die Entscheidungsgrundlage der "SPD-Antragslösung mit Schlichtung" bildeten? Übersteigt die Zahl der schlechten deutschen Väter die guten deutschen Väter oder sind diese nur geringfügig?
Frage 4: Muss die Kindeswohlprüfung im Familienverfahren auf der Grundlage eines fiktiven gemeinsamen Sorgerechts nach § 1671 BGB und einer daraus zu bildendenden Aufhebungsgrundlage, vor der konstitutiven Zuordnung des gemeinsamen Sorgerechts durchgeführt werden?
Frage 5: Teilen Sie meine Auffassung, dass die Familienrichter die ethnischen Hintergründe und besonders die Schutzbedürfnisse von bi-nationalen Kindern in Sorgerechts- und Umgangsrechtsangelegenheiten nicht ausreichend berücksichtigen? Sehen sie bei bi-nationalen Kindern ein besonderes Schutzbedürfnis im Familienverfahren?
Mit freundlichen Grüßen,
Deepak Rajani
Sehr geehrter Herr Rajani,
vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Sorgerecht vom 19. Dezember 2011.
Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass hinsichtlich einer Sorgerechtsregelung zuallererst eine kinderrechtsorientierte Lösung im Vordergrund stehen muss. Im Rahmen solch einer Regelung muss die gemeinsame elterliche Sorge und Verantwortung als idealtypisches Leitbild dienen. Die SPD-Fraktion wird nach der Weihnachtspause einen entsprechenden Antragsentwurf vorlegen. Ich bin gerne bereit, Ihnen diesen dann zu übersenden.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Burkhard Lischka