Frage an Burkhard Lischka von Per-Sven T. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Lischka,
ich möchte mich bei Ihnen für die schnelle Antwort ersteinmal bedanken.
Da ich aber Bundesbeamter bin und sie im Bundestag sitzen, interessiert mich die Verwaltung des Pensionsfonds des Landes Sachsen-Anhalt ersteinmal nicht.
Deshalb bitte ich Sie mir die Fragen für die Bundesbeamten zu beantworten.
Wer verwaltet die Rücklagen für die Altersversorgung der
Bundesbeamten, wieviel wurde bisher angespart und wer hat auf das Geld Zugriff?
Mfg
Per-Sven Tita
Sehr geehrter Herr Tita,
die Informationen reiche ich hiermit gerne nach. Versorgungsleistungen für Beamte werden – im Bund wie in den Ländern – aus dem laufenden Haushalt bezahlt. Weil auf die öffentlichen Haushalte in den kommenden Jahren immense Lasten aus diesen Pensionsverpflichtungen zukommen, haben Bund und Länder begonnen, zusätzlich Rücklagen zu bilden. Mit Blick auf die Bundesbeamten ist hier zwischen 1. der Versorgungsrücklage und 2. dem Versorgungsfonds zu unterscheiden. Beides ist im Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes geregelt. Die Versorgungsrücklage dient der Sicherung der Versorgungsaufwendungen. Sie soll ab dem 1. Januar 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren zweckgebunden eingesetzt werden, um die Versorgungsaufwendungen schrittweise zu entlasten. Die Mittel der Versorgungsrücklage werden für das Bundesinnenministerium durch die Bundesbank verwaltet. Ende 2009 waren laut Bundesbank – das sind die aktuellsten Zahlen, die mir vorliegen – 3,05 Milliarden Euro in der Rücklage. Daneben hat der Bund 2007 den „Versorgungsfonds des Bundes“ errichtet. In diesen Topf erfolgen Zuweisungen für alle seit dem 1. Januar 2007 neu beim Bund eingestellten Beamtinnen und Beamten, Richtinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und -soldaten. Im Versorgungsfonds waren Ende 2009 rund 108 Millionen Euro. Das "Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes" finden Sie online zum Beispiel unter http://bundesrecht.juris.de/versr_cklg/index.html.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Lischka
Sehr geehrter Herr Tita,
die Informationen reiche ich hiermit gerne nach. Versorgungsleistungen für Beamte werden – im Bund wie in den Ländern – aus dem laufenden Haushalt bezahlt. Weil auf die öffentlichen Haushalte in den kommenden Jahren immense Lasten aus diesen Pensionsverpflichtungen zukommen, haben Bund und Länder begonnen, zusätzlich Rücklagen zu bilden. Mit Blick auf die Bundesbeamten ist hier zwischen 1. der Versorgungsrücklage und 2. dem Versorgungsfonds zu unterscheiden. Beides ist im Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes geregelt. Die Versorgungsrücklage dient der Sicherung der Versorgungsaufwendungen. Sie soll ab dem 1. Januar 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren zweckgebunden eingesetzt werden, um die Versorgungsaufwendungen schrittweise zu entlasten. Die Mittel der Versorgungsrücklage werden für das Bundesinnenministerium durch die Bundesbank verwaltet. Ende 2009 waren laut Bundesbank – das sind die aktuellsten Zahlen, die mir vorliegen – 3,05 Milliarden Euro in der Rücklage. Daneben hat der Bund 2007 den „Versorgungsfonds des Bundes“ errichtet. In diesen Topf erfolgen Zuweisungen für alle seit dem 1. Januar 2007 neu beim Bund eingestellten Beamtinnen und Beamten, Richtinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und -soldaten. Im Versorgungsfonds waren Ende 2009 rund 108 Millionen Euro. Das "Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes" finden Sie online zum Beispiel unter http://bundesrecht.juris.de/versr_cklg/index.html .
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Lischka