Frage an Burkhard Lischka von Per-Sven T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lischka,
ich möchte von Ihnen wissen, wer verwaltet die Rücklagen für die Altersversorgung der
Beamten, wieviel wurde bisher angespart und wer hat auf das Geld zugriff?
Mfg
Per-Sven Tita
Sehr geehrter Herr Tita,
für die Altersversorgung der Landesbeamten vorzusorgen, ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für wichtige Fragen des Beamtenrechts, darunter auch für die Beamtenversorgung. Sachsen-Anhalt hat darauf reagiert: Unter Finanzminister Jens Bullerjahn hat das Land 2007 einen Pensionsfonds eingerichtet, der jährliche Zuweisungen aus dem Landeshaushalt erhält.
Zentrales Ziel ist es, die Versorgung und die Beihilfen für alle Landesbeamten zu finanzieren, die ab Anfang 2007 eingestellt worden sind. Daneben erfolgt eine Teilfinanzierung für die bis dahin eingestellten Beamten. Derzeit sind 187 Millionen Euro in dem Topf. Verfügungsberechtigt ist das Land Sachsen-Anhalt bzw. das Finanzministerium. Das Pensionsfondsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie online zum Beispiel unter http://www.sachsen-anhalt.dbb.de/gesetze/pensionsfondsgesetz.pdf
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Lischka