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Bruno Hönel
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Susanne R. •

Wie setzen Sie sich für den Tierschutz in der Landwirtschaft und darüber hinaus ein?

Sehr geehrter Herr Hönel,

im Herbst wird über das neue Tierschutzgesetz entschieden. Der bisherige Entwurf ist enttäuschend und inakzeptabel. Wie werden Ihre Forderungen zu folgenden Themen ausfallen?

- Anbindehaltung

- Amputation ohne Betäubung

- Tiertransporte

- artgerechte Haltung von sogenannten Nutztieren

- besonderer Schutz für Muttertiere und deren Nachwuchs

- Tierversuche

- Qualzuchten

- illegaler Welpenhandel

- Verkauf von Tieren auf Internet Plattformen

- Tiere im Zirkus

- Verkauf von exotischen Tieren

- Haushaltskontingent für den Tierschutz vor Ort

- Tierrechte

Die Liste ließe sich endlos fortführen. Mich interessiert Ihre persönliche Einstellung zu diesen Themen und was Sie in Ihrer Funktion als Politiker bereit sind, dafür zu tun. Für eine detaillierte Antwort wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

S. Reichel-Njoku

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo,

vielen Dank für Ihre Frage.

Voranstellen möchte ich, dass der aktuell vorliegende Entwurf der Tierschutzgesetzänderung das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung ist. In Koalitionen lassen sich die verschiedenen gesellschaftlichen Interessen, welche durch die Parteien repräsentiert werden, nur im Finden von Kompromissen zusammenbringen. Deshalb haben es manche Grüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft. Wichtig ist aber auch: Dies ist ein Entwurf, noch kein fertiges Gesetz. Im nun anstehenden parlamentarischen Prozess haben die Bundestagsfraktionen die Möglichkeit, Änderungen am Gesetz einzubringen. Es kann sich also in alle Richtungen noch einiges bewegen! Ich freue mich auf die Beratung im parlamentarischen Verfahren und habe - gemeinsam mit den in der Grünen Fraktion zuständigen Verhandler*innen - das Ziel, weitere Defizite zu beheben.

Dieses Jahr feiern wir 75 Jahre Grundgesetz – seit 2002 ist darin auch der Schutz der Tiere als Staatsziel festgelegt. Doch zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit klafft bislang eine erhebliche Lücke. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist unser Anspruch. 

Bis auf wenige Änderungen (z.B. Verbot von Legebatterien und Kükentöten) hat es nur überschaubare gesetzliche Fortschritte gegeben - zu denen die damalige Bundesregierung unter Schwarz-Rot durch Urteile u.a. des Bundesverwaltungsgerichts gezwungen war. Tierschutz blieb als Stückwerk bisher auf der Strecke. Auch Landwirt*innen und Vollzugsbehörden bietet die aktuelle Rechtssetzung nicht ausreichend Planungs- und Rechtssicherheit.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung haben wir uns auf konkrete Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland geeinigt. Die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung von tierischen Produkten, wie letztes Jahr vom Bundestag beschlossen, war nur ein erster Schritt. Zusätzlich überarbeiten wir die Tierschutznutztierhaltungsverordnung für einzelne Tierarten um auch hier Verbesserungen zu erzielen. Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist nicht nur das umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern sogar der vergangenen Jahrzehnte. Das Geschäft mit Tieren mit Qualzuchtmerkmalen soll ebenso bekämpft werden wie der illegale Tierhandel, qualvolle Verstümmelungen wie das Schwänzekürzen bei Lämmern sollen gänzlich verboten werden, viele Wildtierarten sollen künftige nicht mehr in Zirkussen gehalten werden dürfen. Verstöße sollen durch höhere Straf- und Bußgeldrahmen und Videoüberwachung in Schlachthöfen besser erkannt und härter bestraft werden.

Ich bin zuversichtlich, dass wir im parlamentarischen Verfahren den Tierschutz noch über den vorliegenden Entwruf hinaus stärken können,

herzliche Grüße 

Bruno Hönel 


 

 

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