Frage an Britta Reimers von Jan L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Britta Reimers
Ich bin von der Fachschule Agar aus Lüneburg.
Wir behandeln gerade im Unterricht das Thema die Biogasanlag und ich habe nun ein paar Fragen an Sie.
Wie weit haben sich die Gesetzte für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?
Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen das die Subventionen ganz eingestellt wird?
Wie viel Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben kommt bald ein Limit?
Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Langhans
Sehr geehrter Herr Langhans,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.01.2012 mit mehreren Fragen zum Thema Biogasanlagen, zu denen Sie unten meine Antworten finden. Die Förderung von Biogasanlagen wird nicht auf europäischer Ebene geregelt, sondern auf nationaler Ebene. In Deutschland geschieht dies im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ich möchte zudem anmerken, dass ich als Abgeordnete des Europäischen Parlamentes keine rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Bundesgesetzgebung habe.
Wie weit haben sich die Gesetze für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?
Seit seiner Verabschiedung durch den Bundestag am 25.02.2000[1] ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das u.a. die Einspeisevergütung für Strom aus Biomasse festlegt, dreimal neugefasst worden.
Die erste Neufassung, die vom Bundestag am 18. Juni 2004 angenommen wurde[2] , führte bei den Kategorien von förderungsfähigen Biogasanlagen die Kategorie der kleinen Anlagen ein (bis 150 Kilowatt). Diese sollten von einem erhöhten Einspeisevergütungs-Satz profitieren, da nach Ansicht des Bundestages die gewünschten Potenziale bei kleinen Biogasanlagen noch nicht ausgeschöpft waren[3] . Ferner wurden für Strom aus Energiepflanzen erhöhte Vergütungs-Sätze beschlossen, da man das Potenzial für die Verwendung von Altholz und Bioabfällen für die Stromproduktion als erschöpft ansah und alternative Biomassequellen erschließen wollte[4] .
Die am 25.10.2008 vom Bundestag beschlossene zweite Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes[5] brachte kleinere Änderungen. Die Vergütungssätze für Strom aus kleinen Biogasanlagen wurden um 1,0 Cent je Kilowattstunde erhöht. Ferner wurde die Förderung ausgeweitet auf Strom aus Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 20 Megawatt. Hiermit sollte dem Trend entgegengewirkt werden, dass statt einer großen Anlage mehrere kleine gebaut werden, um die Einspeisevergütungen zu sichern. Es wurde befürchtet, dass die kleinen Anlagen häufig weniger wirtschaftlich sind als große[6] .
Die dritte Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 30. Juni 2011 änderte die gesamte Struktur des Vergütungssystems (Grundvergütung in Abhängigkeit der Stromproduktion pro Jahr; Prämie für Produktion aus bestimmten Stoffen wie Gülle und Pferdemist)[7] und führt laut Schätzungen des Bundesumweltministeriums zu einer Absenkung des durchschnittlichen Vergütungsniveaus um 10-15%[8] . Hierdurch soll einer Über-Förderung entgegengewirkt werden. Eine weitere Änderung besteht darin, dass Strom aus Biomasse nur noch dann gefördert wird, wenn in der Biogasanlage der Anteil von bestimmten Substanzen (darunter Mais) maximal 60% der eingesetzten Masse beträgt[9] . Hierdurch soll die Problematik einer verringerten Biodiversität durch verstärkten Maisanbau bekämpft werden[10] .
Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen, dass die Subventionen ganz eingestellt werden?
Hierauf kann ich leider keine definitive Antwort geben, da das Erneuerbare-Energien-Gesetz keine Angaben dazu enthält, ab wann die staatliche Förderung abgeschafft wird. Es gilt jedoch, dass die Höhe der Förderung, die einer Biogasanlage jeweils 20 Jahre lang zusteht[11] , jährlich um 2% gekürzt wird[12] . Eine Biogasanlage, die 2013 ans Netz geht, kriegt also 2% niedrigere Vergütungen pro Kilowattstunde als eine Anlage, die 2012 angeschlossen wurde.
Wie viele Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben? Kommt bald ein Limit?
Auf EU-Ebene gibt es derzeit keine Initiativen, eine Grenze für die erlaubte Anzahl von Biogasanlagen einzuführen. Dort wird eine verstärkte Förderung angestrebt, da europaweit die Biogasproduktion noch nicht so häufig stattfindet.
Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?
Die Förderung von Biogasanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geht auf die Rot-Grüne Koalition zurück (Verabschiedung durch den Bundestag am 25.02.2000[13] ). Im Folgenden haben wir einige Vor- und Nachteile aufgelistet.
Der Vorteil von Biogasanlagen liegt darin, dass sie das Potenzial bieten, bei der Energieproduktion weniger CO2 auszustoßen als beispielsweise bei der Produktion von Energie aus Kohle. Im Vergleich zu Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen (z.B. Windenergie) ist es möglich, Strom aus Biogasanlagen zu speichern. Hierdurch könnte der produzierte Strom gezielt dann eingespeist werden, wenn es einen Mangel an Strom gibt und somit zum Gleichgewicht im Stromnetz beitragen.
Zu den Nachteilen zählt aus meiner Sicht, dass der verstärkte Anbau von Energiepflanzen (z.B. Mais) zwecks Verwertung in Biogasanlagen zu einem zunehmend monotonen Landschaftsbild führen kann. Ferner kommt es in bestimmten Regionen mit einer hohen Konzentration von Biogasanlagen zu einer Flächenkonkurrenz, bei der die Nutzung von Ackerland für Nahrungsmittelproduktion auf Grund steigender Pachtpreise verdrängt wird[14] . In diesem Kontext stellt auch die höhere Konzentration des Transportes zu einer Anlage ein Problem dar, da dies natürlich zu einem verständlichen Ärger der Anwohner führen kann.
Mir ist bewusst, dass es teilweise sehr emotionale Diskussionen um das Thema Biogasanlagen gibt. Ich selber habe Verständnis für beide Seiten - sowohl für die Menschen, welche die momentan rechtlich gegebenen Regeln nutzen, als auch die Menschen, welche sich den jetzt auftauchenden Problemen ausgesetzt sehen.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie mich gerne wieder kontaktieren.
Mit freundlichen Grüssen,
Britta Reimers
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[1] http://www.energieberater-bayern.de/download/eeg_2000_04.pdf < http://www.energieberater-bayern.de/download/eeg_2000_04.pdf >
[2] http://www.bmu.de/files/erneuerbare_energien/application/pdf/eeg_begruendung.pdf < http://www.bmu.de/files/erneuerbare_energien/application/pdf/eeg_begruendung.pdf >
[3] http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ueberblick_regelungen_eeg.pdf < http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ueberblick_regelungen_eeg.pdf > (Seite 4)
[4] http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ueberblick_regelungen_eeg.pdf < http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ueberblick_regelungen_eeg.pdf > (Seiten 4-5)
[5] http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/BJNR207410008.html < http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/BJNR207410008.html >
[6] http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2009_begr.pdf < http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2009_begr.pdf > (Seiten 55-56)
[7] http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf < http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf > (siehe Artikel 27)
[8] http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/print/47469/ < http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/print/47469/ >
[9] http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf < http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf > (Artikel 27(5)(1) des konsolidierten Gesetzestextes; Neufassung ist seit 1. Januar 2012 in Kraft)
[10] http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/47469/ < http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/47469/ >
[11] http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf < http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf > (Artikel 21(2))
[12] http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf < http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_2012_bf.pdf > (Artikel 20(2)(5))
[13] http://www.energieberater-bayern.de/download/eeg_2000_04.pdf < http://www.energieberater-bayern.de/download/eeg_2000_04.pdf >
[14] http://www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2011/045-AI-EEG-Kongress.html < http://www.bmelv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2011/045-AI-EEG-Kongress.html >