
Zur Beantwortung Ihrer Frage verweisen wir auf unsere Antwort zur Abgeordnetenwatch-Frage vom 25. März 2022
©Studio Kohlmeier
Zur Beantwortung Ihrer Frage verweisen wir auf unsere Antwort zur Abgeordnetenwatch-Frage vom 25. März 2022
Das Hauptsacheverfahren läuft weiterhin und eine Entscheidung des Gerichts steht derzeit aus.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. November 2019 die bis dahin geltende Sanktionspraxis für verfassungswidrig erklärt und die Anwendung von Sanktionen stark eingeschränkt.
Der Wirtschaftsplan 2022 ist dem Gesetz beigefügt, ab dem Jahr 2023 soll er mit dem Haushaltsgesetz festgestellt werden. Verträge für Vorhaben des Sondervermögens, die ein Volumen von 25 Millionen Euro überschreiten, müssen dem Haushaltsausschuss des Bundestages zur Billigung vorgelegt werden und sind bis zu ihrer Billigung schwebend unwirksam.
Aus unserer Sicht ist es nicht zutreffend, dass Deutschland durch die Ausbildung ukrainischer Soldaten völkerrechtlich zur Kriegspartei wird.
Wir verurteilen den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf das Schärfste. Wir sind Zeugen eines eklatanten Bruchs des Völkerrechts mitten in Europa. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine, ihrer Bevölkerung und ihres Rechts auf Selbstverteidigung, Freiheit und Selbstbestimmung.