Haben Sie der Opposition jetzt die detaillierte Bedarfs- und Ausgabenplanung betreffend 100 Milliarden Sonderschulden für die Bundeswehr vorgelegt ? Patriotismus ist keine Entscheidungsgrundlage.
Sehr geehrte Maike H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die letzten Monate haben unter dem Eindruck des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine schmerzlich gezeigt, dass die Bundeswehr in ihrem jetzigen Zustand nicht im Stande ist, ihrem Auftrag gerecht zu werden. Wir sind in der Verantwortung, unsere Soldat*innen schleunigst besser auszustatten, damit sie ihrem Auftrag nachgehen können. Wir müssen mehr für den Schutz unserer Bürger*innen und Verbündeten tun. Mit der Einigung zum Sondervermögen tun wir genau das - und stärken die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit.
Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen. Die Vorhaben sind in einem Wirtschaftsplan jährlich darzulegen. Der Wirtschaftsplan 2022 ist dem Gesetz beigefügt, ab dem Jahr 2023 soll er mit dem Haushaltsgesetz festgestellt werden. Verträge für Vorhaben des Sondervermögens, die ein Volumen von 25 Millionen Euro überschreiten, müssen dem Haushaltsausschuss des Bundestages zur Billigung vorgelegt werden und sind bis zu ihrer Billigung schwebend unwirksam. Außerdem wählt der Bundestag ein Gremium, dass vom Bundesministerium der Verteidigung über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet wird. Die parlamentarische Kontrolle ist somit gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Haßelmann