Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. November 2019 die bis dahin geltende Sanktionspraxis für verfassungswidrig erklärt und die Anwendung von Sanktionen stark eingeschränkt.
Der Wirtschaftsplan 2022 ist dem Gesetz beigefügt, ab dem Jahr 2023 soll er mit dem Haushaltsgesetz festgestellt werden. Verträge für Vorhaben des Sondervermögens, die ein Volumen von 25 Millionen Euro überschreiten, müssen dem Haushaltsausschuss des Bundestages zur Billigung vorgelegt werden und sind bis zu ihrer Billigung schwebend unwirksam.
Aus unserer Sicht ist es nicht zutreffend, dass Deutschland durch die Ausbildung ukrainischer Soldaten völkerrechtlich zur Kriegspartei wird.
Wir verurteilen den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf das Schärfste. Wir sind Zeugen eines eklatanten Bruchs des Völkerrechts mitten in Europa. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine, ihrer Bevölkerung und ihres Rechts auf Selbstverteidigung, Freiheit und Selbstbestimmung.
Trennungen der Eltern stellt vor allem für die Kinder eine sehr große Belastung dar. Für uns Grüne ist wichtig, dass bei allen folgenden Rechtsfragen das Kindeswohl, gemessen an der individuellen Situation der Kinder, im Mittelpunkt steht.
Mit dem zweiten Entlastungspaket entlastet die Ampel-Regierung ganz akut Millionen Bürger*innen. Mit seinen vielfältigen Maßnahmen wirkt es in der gesamten Breite der Gesellschaft und sorgt dafür, dass viele Menschen mit den steigenden Preisen nicht alleine gelassen werden.