Wie stehen Sie zu 5G ? Kennen Sie Gefahren, die beiderseitigen Stand der Technik für den Bürger davon ausgeht? Welche Alternativen bieten Sie Elektrosensiblen Menschen, die schwer krank werden davon?
Sehr geehrte Frau Pfeiffer,
wir setzen uns für den Ausbau eines umwelt- und gesundheitsverträglichen schnellen Mobilfunkinternets ein, wobei alle rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Mastendichte genutzt werden sollten, etwa auch Vorgaben zum Lokalen oder National Roaming beim 5G-Ausbau. Wir setzen uns für eine Überarbeitung der Empfehlung des Rates der Europäischen Union 1999/519/EG ein, dabei soll der aktuelle Wissensstand aufgegriffen und ein hohes, harmonisiertes Schutzniveau festgelegt werden. Das in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung bereits für den niederfrequenten Bereich verankerte Minimierungsgebot muss unter Anwendung des Standes der Technik auf den gesamten Bereich der nichtionisierenden Strahlung ausgedehnt werden. Und auch in Zukunft muss die Entscheidung, ob eine Schule oder ein Krankenhaus mit einem Funkmast ausgestattet wird, weiterhin beim jeweiligen Schul- oder Krankenhausträger liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann