Wie soll das zusammen passen und wie glaubhaft sind Ihre Aussagen zu Lobbyismus in der Politik hier auf dieser Plattform?
Hier auf dieser Plattform sind Sie für ein effektives Lobbyregister.
Aber gleichzeitig lehnen Sie es ab, hier Ihre Lobbykontakte zu veröffentlichen!!!
Wie soll dies zusammenpassen?
Haben Sie Verständnis dafür, dass ich Politikern, mit für mich derart widersprüchlichen Aussagen, kein Vertrauen entgegen bringen kann?
Und dies auch noch unter Anbetracht der Tatsache, dass Sie, von mir hier auf dieser Plattform gestellte Fragen, einfach nicht beantworten!
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. Grundsätzlich ist die Offenlegung von Kontakten eine Entscheidung die alle Abgeordneten individuell treffen.
In Ihrer Begründung zum sog. Transparenz-Versprechen von Abgeordnetenwatch aus dem Jahr 2021 führt Frau Haßelmann aus:
"Das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen will ich mit mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit stärken, dafür setze ich mich seit Jahren im Bundestag ein. Grundsätzlich unterstütze ich auch die Offenlegung von Terminen von Abgeordneten mit Interessensvertreter*innen. Selbstverpflichtungen Einzelner sind aber nicht ausreichend, um Handlungsdruck auf alle Abgeordnete zu entfalten. Wir brauchen verbindliche Regeln für alle Abgeordneten für mehr Transparenz bei Terminen mit registrierten Lobbyist*innen. Dabei muss auch das freie Mandat der Abgeordneten berücksichtigt sein. Das Lobbyregister in seiner jetzigen Form weist erhebliche Lücken auf. Denn eine größere Anzahl von Akteur*Innen wie Gewerkschaften, Kirchen und Arbeitgeber*Innenverbände sind nicht erfasst. Auch fehlt ein legislativer Fußabdruck. Deshalb hat für mich hohe Priorität das Lobbyregister nachzuschärfen."
(Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/transparency-promise/357)
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich seit vielen Jahren für mehr Transparenz in der Politik ein. In der vergangenen Wahlperiode haben wir aus der Opposition zusammen mit Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit Druck erzeugt, woraufhin das erste verpflichtende Lobbyregister im März 2021 beschlossen wurde.
Seitdem müssen sich Unternehmen, Verbände und Nicht-Regierungsorganisationen in das Lobbyregister eintragen, um gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ihre Interessen einzubringen. Derzeit gibt es knapp 6.000 Einträge im Lobbyregister mit über 32.000 zur Interessenvertretung berechtigten Personen. Das Register ist digital, öffentlich zugänglich und wird von der Bundestagsverwaltung geführt. Seit der Einführung des Lobbyregisters setzen wir uns für eine höhere Verbindlichkeit der Regeln und mehr Transparenz ein. Mit Erfolg: das Lobbyregister wird in dieser Wahlperiode reformiert.
Wir sind überzeugt: Mit Transparenz durch klare und verpflichtende Lobby-Regeln stärken wir das Vertrauen der Menschen in politischen Institutionen und unsere Demokratie. Deshalb ist die Novelle des Lobbyregisters ein wichtiger Schritt, der Politik für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer und transparenter macht. Die erste Lesung findet am Freitag, dem 23. Juni, im Deutschen Bundestag statt.
Mit freundlichen Grüßen
Team Haßelmann