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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jonas T. •

Warum gibt es bei so einem extrem wichtigen Thema wie Suizidhilfe keinen Fraktionszwang?

Hallo,
beim Thema Suizidhilfe geht es, wie das Bundesverfassungsgericht urteilte, um ein Grundrecht. Es geht um körperliche Autonomie und Selbstbestimmung.
Vielleicht können Sie als Fraktionsvorsitzende mir also folgende Frage beantworten: Warum wird ausgerechnet bei so einem wichtigen Thema der Fraktionszwang ausgesetzt?
Ich als Wähler möchte doch, dass die Abgeordneten der Partei, die ich gewählt habe, auch deren Wahlprogramm vertreten und nicht einfach so davon abweichen. Sonst ist meine Stimme doch umsonst gewesen oder nicht?
Rein von der Parteienkonstellation her haben wir die wohl gesellschaftspolitisch liberalste Regierung in der Geschichte der Bundesrepublik, mit Fraktionszwang hätte man einiges erreichen können. Das Ergebnis ist nun: Suizidhilfe bleibt ungeregelt und der Zugang für Suizidwillige zu tödlichen Medikamenten extrem schwer!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Haßelmann. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Grundsätzlich gilt, dass es in Deutschland keinen rechtlichen Fraktionszwang gibt. Dies würde Artikel 38 des Grundgesetzes widersprechen, laut dem Abgeordnete des Deutschen Bundestages weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden sind. Die Einhaltung einer Fraktionsdisziplin ist somit die freie Entscheidung der Abgeordneten. Ein geschlossenes Auftreten der Fraktionen ist für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments generell aber dennoch zentral und sinnvoll.

Sie haben recht, dass wir uns in unserem Bundestagswahlprogramm - verbunden mit einem Schutzkonzept - für eine Regelung des Zugangs zur Sterbehilfe ausgesprochen haben. Dies ist auch eine Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, in dem das Gericht die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in Paragraf 217 des Strafgesetzbuches für verfassungswidrig erklärt hat. Für eine Regelung des Zugangs zur Sterbehilfe gibt es jedoch verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten. Dies spiegelt sich auch in den unterschiedlichen Gesetzesentwürfen wider, die am 06. Juli 2023 im Bundestag zur Abstimmung standen und alle dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen wollten.

In unserem Wahlprogramm schreiben wir aber auch, dass die Neuregelung in einer freien Abstimmung - also ohne Fraktionsdisziplin - erfolgen soll. Bei sogenannten Gewissensentscheidungen ist dies üblich, da es hierbei innerhalb der Bundestagsfraktionen oft zu einer hohen Meinungsdivergenz kommt. Dies hat sich auch bei den Gesetzesentwürfen zur Neuregelung der Suizidhilfe gezeigt, für die sich die Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion unterschiedlichen Entwürfen angeschlossen haben. 

Mit besten Grüßen

Team Haßelmann

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