Sehr geehrte Frau Haßelmann, wird ihre Fraktion nach dem Urteil (Fall Nüßlein, Sauter) nun in der Koalition wirksame Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung nach dem Greco-Abkommen einbringen?
Vermittlung von Geschäften mit Schutzmasken gegen eine Provision sei keine strafbare Bestechlichkeit,
Begründung: die missbräuchliche Einflussnahme, ein Korruptionsdelikt, das in zwei von der Bundesrepublik geschlossenen völkerrechtlichen Abkommen vorgesehen ist, hat der Gesetzgeber nicht in deutsches Recht überführt. Es sei Sache des Gesetzgebers, falls er eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, diese zu schließen.
Wird ihre Fraktion nach diesem Urteil (Fall Nüßlein, Sauter) nun in der Koalition wirksame Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung nach dem Greco-Abkömmen einbringen?
Da dies vom Gericht auch so argumentiert wird und mich an Ihre früheren Reden im Bundestag hierzu
erinnern kann, wird eine Verschärfung des Gesetzgeber bzgl. Abgeordnetenbestechung schon in Planung sein. Oder?
Werden sie die Gesetzgebung bei Abgeordnetenbestechung verschärfen, damit solche Fälle endlich wirksam bestraft werden können?
Für die Beantwortung der Frage bedanke ich mich im Voraus
Jürgen V.
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Bundesgerichtshof kam in seinem letztinstanzlichen Urteil im Jahr 2022 zu dem Schluss, dass das Verhalten der Abgeordneten Nüßlein und Sauter straflos gewesen sei, da der aktuelle Straftatbestand des § 108e StGB, der die Abgeordnetenbestechung regelt, nicht greifen würde. Denn dieser erfasse nur Tätigkeiten des Abgeordneten bei der „Wahrnehmung des Mandats“. Damit sind Tätigkeiten in den Gremien des Parlaments oder der Fraktion, also die Teilnahme an Abstimmungen oder das Stellen von Anfragen und Anträgen gemeint. Keine „Wahrnehmung des Mandats“ liege dagegen vor, wenn jemand seinen Einfluss als Abgeordneter oder seine entsprechenden Beziehungen für außerparlamentarische Tätigkeiten nutzt und sich dafür bezahlen lässt. Über diesen Willen des Gesetzgebers könne sich der BGH nicht durch eine weite Interpretation der Strafnorm hinwegsetzen. Eine Änderung dieser Rechtslage obliege dem Gesetzgeber.
Angesichts der Selbstbereicherung einzelner, ehemaliger Abgeordneter aus CDU/CSU mit Maskendeals sind viele Menschen empört, dass die Betroffenen straffrei geblieben sind. Es ist wichtig, dass diese Regelungslücke im Strafgesetzbuch geschlossen wird. Dafür setzen wir Grünen uns seit langem ein, in der vergangenen Wahlperiode scheiterte dies jedoch am Widerstand aus CDU/CSU. Deshalb ist es positiv, dass sich die Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Reform des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung in §108e StGB geeinigt haben und dazu Beratungen stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Team Haßelmann