Hallo Frau Hasselmann, warum fiel die "Ersatzstimme" aus der geplanten Wahlrechtsreform und befürworten sie diese Entwicklung?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Haßelmann. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Entscheidend bei der Reform des Wahlrechts ist nach Auffassung der Ampel-Koalition und vieler Verfassungsrechtler*innen die konsequente Umsetzung der Verhältniswahl. Dafür ist das Prinzip der Hauptstimmendeckung von zentraler Bedeutung. Wie die Hauptstimmendeckung konkret erreicht werden soll, wurde im Entwurf aus dem vergangenen Sommer jedoch bewusst offen gelassen. Mit dem Vorschlag, eine zusätzliche Ersatzstimme einzuführen, hat die Wahlrechtskommission hier lediglich eine von mehreren Möglichkeiten entworfen. Im jetzt in den Bundestag eingebrachten Entwurf haben wir uns gegen die Ersatzstimme entschieden, weil ein solches Modell in der praktischen Ausgestaltung sehr komplex geworden wäre. Darüber hinaus sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung einer Ersatzstimme angebracht worden, insbesondere in Bezug darauf, dass Wahlen möglichst unmittelbar und alle Wähler*innenstimmen gleichwertig sein müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Haßelmann