Globales Weltklima: Warum gibt es aus Gründen des Umweltschutzes kein Exportverbot alter gebrauchter Autos aus Deutschland in andere Länder, wenn sie bei uns gegen Umweltschutzauflagen verstoßen?
Sehr geehrter Herr S.
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Export von Altfahrzeugen (End-of-Life-Vehicles oder ELV), also Fahrzeugen, die das Ende Ihrer Lebensdauer erreicht haben, ist in der Europäischen Union (EU) verboten. Gebrauchtwagen dürfen hingegen exportiert werden. Eine Schwierigkeit liegt darin, dass nicht klar geregelt ist, welcher Kategorie ein Fahrzeug zuzuordnen ist.
Die EU nimmt sich diesem Problem in einem aktuellen Gesetzgebungsverfahren an und plant die bisher bestehenden Regeln für Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Fahrzeugen in einer einzigen, neuen Verordnung zusammenzufassen. In der 2023 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen ELV-Verordnung wird für eine bessere Unterscheidung zwischen Altfahrzeugen und gebrauchten Fahrzeugen die Definition von Altfahrzeugen präzisiert und es werden verbindliche Kriterien eingeführt. Die Kommission will damit die Ausfuhr von Fahrzeugen, die für europäische Straßen nicht mehr verkehrstauglich sind, verhindern. Dies soll die Straßenverkehrssicherheit verbessern und die Umwelt- und Gesundheitsrisiken in importierenden Ländern verringern. Der Anwendungsbereich der Maßnahmen soll schrittweise auf Motorräder, Lastkraftwagen und Busse ausgeweitet werden.
Die Kreislauffähigkeit der Automobilindustrie in Europa soll in diesem Zusammenhang durch verschiedene Maßnahmen erhöht werden: Unter anderem sollen zukünftig „kreislauffähige Konstruktionen“ durch Demontageanweisungen der Hersteller leichter demontierbar sein und Quoten sicherstellen, dass - beispielsweise - 25 Prozent des Kunststoffs, der für den Bau eines neuen Fahrzeugs verwendet wird, recycelt sein muss. Neben einer Verringerung der CO2-Emissionen bedeutet die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft für die Automobilindustrie einen wirtschaftlichen Vorteil, da der enorme Rohstoffbedarf und somit Kosten reduziert werden. Wichtig ist auch, dass durch neue Rückverfolgbarkeits- und Kontrollmaßnahmen die digitale Verfolgung von Altfahrzeugen in der gesamten EU erleichtert wird.
Wir Grüne setzen uns nachdrücklich für das Konzept der Kreislaufwirtschaft ein, welches bei Design, Produktion, Nutzung sowie Entsorgung berücksichtigt werden muss. Das Gesetzgebungsverfahren zur ELV-Verordnung werden wir Grüne auf europäischer Ebene in diesem Sinne begleiten, sodass die neue Gesetzgebung den genannten Zielen bestmöglich gerecht wird und folglich auch Gebrauchtwagen, die in Deutschland gegen Gesetze verstoßen, nicht mehr in Drittländer exportiert werden. Derzeit wird die Verordnung vom Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.
Mit besten Grüßen
Team Haßelmann