Die Grünen wollten keine Waffen in Kriegsgebiete senden. Jetzt macht es den Eindruck dass die Grünen alle der Meinung sind Waffen in Kriegsgebiete zu schicken.Wie erklären Sie sich diesen Sinneswandel
Und warum bringen sie unseren Kindern bei sich nicht zu schlagen sondern einen Konsens zu finden, wenn sie Bundesregierung anscheinend nur auf Waffengewalt setzt.
Lieber Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Ausfuhr von Rüstungsgütern ist ein sehr sensibler Bereich und bedarf daher eindeutigen gesetzlichen Regelungen und einer strengen Kontrolle. In Deutschland gibt es einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern und Kriegswaffen.
Das Grundgesetz schreibt in Artikel 26 Absatz 2 vor: Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
In § 6 Absatz 3 des Kriegswaffenkontrollgesetzes ist geregelt, dass eine Genehmigung zur Herstellung von Kriegswaffen im Sinne des § 2 des Kriegswaffenkontrollgesetzes unter anderem zu versagen ist, wenn die Gefahr besteht, dass die Kriegswaffen bei einer friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg, verwendet werden.
Im Falle der Unterstützung der Ukraine gilt dies nicht, denn die militärische Unterstützung der Ukraine durch Waffenlieferungen ist in der aktuellen Lage durch alle bestehenden Richtlinien und die UN-Charta legitimiert. Das ist kein Sinneswandel, sondern die Konsequenz des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine. Art. 51 der UN-Charta sieht vor, dass Maßnahmen der Selbstverteidigung so lange uneingeschränkt legitim sind, bis der Sicherheitsrat selbst Maßnahmen beschließt. Ist er dazu nicht in der Lage, bleibt es bei der Legitimität nationaler und kollektiver Verteidigung.
Mit besten Grüßen
Team Haßelmann