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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jennifer N. •

die geplanten Änderungen im TAMG sind sehr einschneidend bezüglich der Behandlungen, die dann noch für mein Tier möglich sind. Was gedenken Sie hier zu unternehmen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Europäische Union hat eine Verordnung über Tierarzneimittel erlassen, die ab dem 28. Januar 2022 verbindlich für alle EU-Staaten gilt. Die Umsetzung in nationales Recht wurde im Gesetzgebungsverfahren zum angesprochenen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) im Juni 2021 im Bundestag abgeschlossen. Wir haben das Gesetz im parlamentarischen Verfahren kritisch begleitet und die öffentliche Anhörung von Expertinnen und Experten zum Gesetzentwurf unterstützt. Aus mehrfachen Gründen haben wir den Gesetzentwurf abgelehnt. Aus unserer Sicht reichen die Bestimmunen nicht aus, um die notwendige Reduktion der Abgabe von Reserveantibiotika an Nutztiere zu erreichen. Wir Grüne haben uns unter anderem dafür eingesetzt, dass beispielsweise die 7/31 Tageregel ins Gesetz aufgenommen wird. Die Regelung begrenzt die Abgabemenge von Antibiotika auf einen Anwendungszeitraum von sieben Tagen und dient der Missbrauchsprävention.

Der tierärztliche Vorbehalt ist zur Erreichung einer qualifizierten Behandlung der Nutztiere vorgesehen. Dieser ist aus unserer Sicht dafür geeignet. Zur Anwendung von Arzneimitteln, die nicht für Tiere registriert und zugelassen sind, ist eine tierärztliche Verschreibung und Behandlungsanweisung erforderlich. Für uns ist zudem eine bessere Tierhaltung der Schlüssel, um den Antibiotikaeinsatz nachhaltig und verantwortungsvoll zu senken. Dafür sind tiergerechte Haltungssysteme, ausreichend Platz und Freilandzugang essenziell.

Mit besten Grüßen
Britta Haßelmann

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