Bekommen Abgeordnete auch die Energiepauschale, lt. Herrn Heil nicht?!?! Macht es einen Unterschied, wenn sie zu versteuerde Nebeneinkünfte beziehen?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Frau Haßelmann hat uns gebeten Ihnen zu antworten.
Die Energiepreispauschale wurde an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige sowie an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Da die Abgeordnetenentschädigung zu Sonstigen Einkünften gezählt wird und diese nicht zu jener begünstigten Gruppe gehören, die eine Energiepauschale ausgezahlt bekommen, erhalten Bundestagsabgeordnete die Energiepreispauschale nicht.
Erzielen Abgeordnete neben ihrem Mandat weitere bestimmte steuerpflichtige Einkünfte, so kann für diese eine entsprechende Energiepauschale ausgezahlt werden. Hier ist zu beachten, dass die allgemeinen Regeln gelten. Das Grundgesetz bestimmt, dass Abgeordnete in Bezug auf ihre Mandatsübernahme und -ausübung nicht benachteiligt werden dürfen.
Im Oktober 2021 sind die Offenlegungspflichten für Mitglieder des Bundestages ausgeweiteten worden. Insofern müssen Einkünfte für jede einzelne Nebentätigkeit offengelegt werden, sofern sie mehr als 1.000 Euro im Monat oder, falls dies nicht der Fall ist, mehr als 3.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Die Angaben werden auf Euro und Cent genau veröffentlicht.
Wer die Energiepreispauschale erhält, muss darauf Steuern zahlen, denn die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus.
Mit besten Grüßen
Büro Haßelmann