Frage an Britta Haßelmann von Annette S. bezüglich Politisches Leben, Parteien
Guten Tag Frau Haßelmann, Parteien wirken laut Grundgesetz an der politischen Willensbildung mit und Abgeordnete werden aus Wahlkreisen durch das Votum der Wähler in die Parlamente entsandt. Wie stehen Sie zu der Vielzahl der Abgeordneten, die "lediglich" über eine Landesliste in die Parlamente einziehen und damit letztendlich gar nicht von einem Wähler direkt gewählt wurden. Besteht nicht die Gefahr, dass diese Abgeordneten einem Interessenkonflikt unterliegen von dem Wohlwollen der Parteiführungen und nicht dem Wählervotum des Wahlkreises abhängig zu sein?
Sehr geehrte Frau Seliger,
über das Wahlrecht lässt sich trefflich streiten. Das zeigen auf die vielen kontroversen Debatten im Bundestag zur Notwendigkeit einer Wahlrechtsreform mit dem Ziel der Verkleinerung des Deutschen Bundestag, die wir in den letzten Jahren im Parlament insbesondere auch in der 18. und 19.Wahlperiode geführt haben.
Die von CDU/CSU und SPD zuletzt beschlossene Wahlrechtsreform ist aus unserer Sicht weder fair, noch verfassungsgemäß. Sie wird derzeit von Bündnis90/Die Grünen, FDP und Linken vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt. Grundlage aller Überlegungen zur Reform des Wahlrechts war und ist das geltende, personalisierte Verhältniswahlrecht. Es genießt große Akzeptanz bei den Bürger*innen und ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes immer wieder bestätigt worden. Dem Bundestag gehören demnach direkt gewählte Abgeordnete und Abgeordnete, die über die Landeslisten ihrer jeweiligen Partei gewählt sind an.
Im Artikel 38 unseres Grundgesetzes heißt es „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Das gilt für alle Abgeordneten des Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann