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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus R. •

Frage an Britta Haßelmann von Klaus R. bezüglich Finanzen

Liebe Frau Haßelmann,

laut Ihrer eigenen Internetseite erhalten Sie monatlich als Bundestagsabgeordnete 10.083,47 €. Daneben beziehen Sie noch eine Funktionszulage von monatlich 37,5 % einer Abgeordnetendiät = 3.781,30 €. Diese Funktionszulage wird aus der Fraktionskasse gezahlt.

https://britta-hasselmann.de/britta/transparenz/

Mir ist nicht ganz klar, woher das Geld, welches sich in der Fraktionsschatulle befindet, her kommt. Könnten Sie mir bitte erklären, woher dieses Geld stammt? Sind das Steuergelder? Finden Sie es moralisch richtig diese Funktionszulage in dieser Höhe zu beziehen? Wieviel Zeit bringen Sie im Monat dafür auf, Ihre Aufgaben als Parlamentarische Geschäftsführerin zu erledigen? Laut Ihrer eigenen Aussag nimmt Sie doch eigentlich Ihre Arbeit als normaler Abgeordnete doch schon 60 Stunden pro Woche in Anspruch.

https://www.focus.de/politik/deutschland/parlamentarier-im-check-politiker-mythos-im-blick-wie-faul-sind-unsere-bundestagsabgeordneten-wirklich_id_9461814.html

Vielen Dank für die Antworten und viele Grüße

Klaus Robenek

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Robenek,
wie sie richtigerweise geschrieben haben, erhalte ich, wie jede und jedes Mitglied des Bundestages eine monatliche Abgeordnetenentschädigung. Dies regelt das Grundgesetz in Artikel 48 Absatz 3. Die Entschädigung orientiert sich unter anderem an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes. Näheres regelt das Abgeordnetengesetz.
In der Staatspraxis von Bund und Ländern werden Zulagen an Abgeordnete in besonderen Funktionen, z.B. Fraktionsvorsitzende oder parlamentarischen Geschäftsführer*innen gewährt, sogenannte Funktionszulagen. Diese Funktionen sind Teil des Abgeordnetenmandats, sind miteinander verbunden und nicht getrennt vom Mandat. Anders ist dies beispielsweise bei Minister*innen die zusätzlich noch ein Abgeordnetenmandat ausführen.
Fraktionen haben nach § 50 Abgeordnetengesetz zur Erfüllung ihrer Funktionen Anspruch auf Gelder aus dem Bundeshaushalt. Diese Geldleistungen setzen sich aus einem Grundbetrag für jede Fraktion, aus einem Betrag für jedes Mitglied und einem weiteren Zuschlag für jede Fraktion, die nicht die Bundesregierung trägt (Oppositionszuschlag), zusammen. Die Höhe dieser Beträge und des Oppositionszuschlages legt der Bundestag jährlich fest. Dazu erstattet der Präsident dem Bundestag im Benehmen mit dem Ältestenrat jeweils bis zum 30. September einen Bericht über die Angemessenheit der Beträge und des Oppositionszuschlages und legt zugleich einen Anpassungsvorschlag vor. Über die Verwendung dieser Gelder, müssen die Fraktionen beim Bundesrechnungshof jährlich Rechenschaft ablegen, gemäß § 51 und 52 Abgeordnetengesetz.
Aus § 52 Abgeordnetengesetz ergibt sich auch die von Ihnen angesprochene Funktionszulage innerhalb einer Fraktion. In der Fraktion Bündnis90/Die Grünen erhalten nur die Fraktionsvorsitzenden, deren Stellvertreter*innen und die parlamentarischen Geschäftsführer*innen eine Zulage. Die Aufgaben dieser Funktionsträger*innen gehen über die eines normalen Abgeordnetenmandats hinaus und können deshalb zusätzlich vergeben werden. Wie dies geschieht, entscheidet jede Fraktion für sich selbst.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann

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