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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael S. •

Frage an Britta Haßelmann von Michael S. bezüglich Gesundheit

Wie ist die Position der Grünen zum Nichtraucherschutz in Gaststätten?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schneiberg,

vielen Dank für Ihr Interesse an der grünen Position zum NichtraucherInnenschutz. Sie sprechen damit ein Thema an, das in den letzten Wochen und Monaten heftig diskutiert und aus unserer Sicht noch immer nicht befriedigend gelöst wurde

Der beim Konsum von Tabakprodukten entstehende Rauch schadet bekanntlich nicht nur die Rauchenden selbst, sondern gefährdet auch andere Menschen, die dem Qualm ausgesetzt sind. Besonders gefährdet sind Kinder, chronisch Kranke und ältere Menschen. Die Belastung der Luft durch Feinstoffpartikel in Innenräumen, in denen geraucht wird, liegt um ein Vielfaches höher als die in der Außenluft zugelassenen Grenzwerte. Zudem enthält Tabakrauch über 4.800 Substanzen. Davon sind mehr als 70 Krebs erregend oder stehen im Verdacht Krebs zu erregen.

Auf diese gesundheitlichen Gefährdungen durch Passivrauchen wurde in Deutschland bisher nur unzureichend reagiert. Dies gilt sowohl für die Gastronomie als auch für öffentliche Einrichtungen.

Die im März erwartete Einigung der LänderministerInnen zum einheitlichen, alle Bereiche abdeckenden NichtraucherInnenschutz, wurde weit verfehlt. Stattdessen wird die Bundesrepublik künftig einem Flickenteppich von länderspezifischen Ausnahmeregelungen, etwa für Eckkneipen, gleichen. Die Fraktion von Bündnis 90/ die Grünen sieht daher Handlungsbedarf in Richtung eines effektiven Schutz vor dem Passivrauchen. Wir wollen nicht das Rauchen verbieten, sondern NichtraucherInnen schützen. Bei der gesundheitlichen Gefährdung anderer findet das Selbstbestimmungsrecht der Rauchenden seine Grenze.

Ich setze mich zusammen mit meiner Fraktion mit einer Reihe von Maßnahmen für den Schutz vor Passivrauchen ein. Erst kürzlich haben wir ein Rauchverbot in allen Räumlichkeiten des Bundestags beantragt. Um den dringend notwendigen NichtraucherInnenschutz trotz des Versagens auf Länderebene zu gewährleisten, fordern wir Grünen die Bundesregierung auf, ihn im Arbeitsrecht zu verankern. Privatpersonen können gegebenenfalls Gaststätten meiden oder einen der wenigen rauchfreien Betriebe besuchen - dies ist für Beschäftigte der Gastronomie nicht möglich, weshalb sich durch gesetzliche Regelungen geschützt werden müssen. Hierzu planen wir momentan einen Vorstoß.

Der Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts zu Rauchverboten in Bundeseinrichtungen und dem öffentlichen Personenverkehr ist ein erster zaghafter Schritt in die richtige Richtung, um den Schutz vor Passivrauchen auch auf Bundesebene durchzusetzen. Doch das allein reicht nicht. Andere EU-Länder haben längst gezeigt, dass ausnahmslose Rauchfreiheit in der Gastronomie akzeptiert wird und nicht mit wirtschaftlichen Einbußen einhergeht. Wir Grünen kämpfen deshalb weiterhin für flächendeckende, einheitliche Regelungen, um die Gesundheit und Lebensqualität aller zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Haßelmann

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