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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Raphael A. •

Warum wird EU Resolution 2079 / 2015 "shared parenting" ignoriert und so eine Aufhebung der Ungerechtigkeit in der Behandlung von Elternteilen nach unterschiedlichen Maßstäben verhindert?

Die Realitäten im Umgang mit Eltern nach Trennung, denen keine Vorherrschaft zugesprochen wird durch den Staat ist menschenrechts- menschlichkeitsunwürdig. Die Würde des Menschens wird massiv verletzt. Die häufig verwendete Aussage des Begriffes "Kindeswohl" ist eine schändliche Umdeutung desselben, da wohl die wenigsten in diesem Fall eine objektive biasfreie Aussage hierüber treffen können. Wie leicht denen die mit diesem Begriff leichtfertig um sich werfen, dieses von der Hand geht, ist vielmehr eine Offenbarung fehlender Demut. Wie sehr der Staat die Rolle des Vaters missachtet, zeigt dass er Väter in den Iran abschiebt, obwohl einem Kind ein Bleiberecht zugesprochen wurde (https://www.instagram.com/p/C8XL8IwMt-v/?igsh=eG1qNnJ6cnIzcmow). Das deutsche Familienrecht ist einfach eine krasse Menschenrechtsverletzung und die Politik weiß das und duckt sich weg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.

vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir setzen uns dafür ein, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen. Das ist oft eine komplexe Aufgabe und bedarf einer Lösung für jeden Einzelfall. Bei hohem Konfliktniveau kann das Wechselmodell für Kinder oft sehr belastend sein. Deshalb sind wir überzeugt, dass es Einzelfallentscheidungen und keine starren gesetzlichen Lösungen braucht. Wir wollen beide Eltern dabei unterstützen, trotz der Trennung gemeinsam Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Deshalb wollen wir als Ampel-Koalition gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs- sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.

Die partnerschaftliche Betreuung der Kinder wollen wir auch nach einer Trennung weiter fördern. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen. Ausgangspunkt und Richtschnur für unsere Reformvorhaben ist das Kindeswohl im Einzelfall. Gemeinsam mit unseren Ampelpartner*innen setzen wir uns für Regelungen ein, die die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Auch wollen wir im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Änderungen im Unterhaltsrecht sollen ausgleichend und keinesfalls konfliktverschärfend wirken. Uns ist wichtig, dass Entlastungen des einen Elternteils nicht zu Belastungen für den anderen Elternteil führen. Dabei haben wir stets im Blick, dass jede gesetzliche Änderung das Einvernehmen der Eltern in Hinblick auf die Belange des Kindes fördert und unterstützt. Denn wir wissen, dass die streitigen Auseinandersetzungen der Eltern Kinder belasten. Dennoch sollte eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung nach der Trennung möglich sein. 

Gemeinsam mit unseren Ampelpartner*innen setzen wir uns daher dafür ein, dass getrennte Eltern bald bessere Rahmenbedingungen vorfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Team Haßelmann 

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