Frage an Britta Haßelmann von Benedikt V. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Haßelmann,
ich möchte Sie fragen ob es Bestrebungen gibt, eine Verordnung gemäß BAföG §2 (1a) Satz 2 zu bestimmen, sodass auch Personen, die eine psychologische Empfehlung erhalten haben, dass ein Auszug aus der elterlichen Wohnung, im Sinne der Ausbildung und persönlichen Entwicklung zu empfehlen ist.
Ich finde es unhaltbar, dass diesen Personen das Bafög und somit der Auszug vorenthalten wird und somit diese Person, entgegen einer psychologischen Empfehlung, in ihrem Bildungsgang benachteiligt werden, da sie in ihrem persönliche Umfeld wenig bis keine Möglichkeit finden sich fortzubilden.
Mit freundlichem Gruß,
Benedikt V.
Sehr geehrter Herr Volkmer,
vielen Dank für Ihre Frage zum BAföG.
Sie sprechen ein wichtiges Thema an, das derzeit zu einer Benachteiligung von jungen Menschen führt, die eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beantragen. Die derzeitige Regelung im §2 Abs. 1a Satz 2 BAföG erlaubt es nicht, bei der Frage des Wohnsitzes eines Antragstellers bzw. einer Antragstellerin zu berücksichtigen, ob er oder sie aufgrund einer psychologischen Empfehlung nicht bei den Eltern oder einem Elternteil wohnen sollte. Unserer Auffassung nach ist diese Regelung nicht zufriedenstellend.
§22 Abs.5 SGB II regelt diese Fälle hingegen anders, indem berücksichtigt wird, ob
"1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
oder
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt."
Diese Regelung halten wir auch für das BAföG für sinnvoll und werden uns bei den weiteren Beratungen dafür einsetzen, dass dies berücksichtigt wird.
Wie Sie der Berichterstattung zum ausgehandelten Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD wahrscheinlich entnommen haben, ist noch völlig unklar, ob es in nächster Zeit eine Reform des BAföG geben wird. Trotz vieler Ankündigungen während der Verhandlungsphase haben sich Union und SPD nun offensichtlich doch nicht darauf geeinigt, die Reform anzugehen. Das würde bedeuten, dass nicht nur Freibeträge und Fördersätze unverändert bleiben, obwohl ihre Erhöhung seit 2010 ansteht, sondern auch alle anderen notwendigen Verbesserungen würden wohl auf der Strecke bleiben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Dringlichkeit der BAföG-Reform im öffentlichen Bewusstsein bleibt und trotz der Uneinigkeit der Koalitionäre in spe die dringend notwendigen Verbesserungen gemeinsam mit den Ländern auf den Weg gebracht werden. wir hoffen, dass dabei dann auch Ihr Anliegen die notwendige Mehrheit finden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Haßelmann