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Frage von Peter H. •

Frage an Britta Ernst von Peter H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Ernst,

am kommenden Feitag berät der Schulausschuss über die vom Senat geplante "Neuordnung des Schulwimmens" (Drucksache 18/4119).
Wie ist ihre Position zu dieser "Neuordnung"?
Teilen Sie die Befürchtung, dass das "outsourcing" des Schwimmunterrichts ein Meilenstein auf dem Weg zunehmender Privatisierung und Entpädagogisierung schulischer Bildung ist?
Halten Sie die Qualität - vor allem die pädagogische - des Schwimmunterrichts für gesichert, wenn Angestellte von Bäderland statt examinierter Sport- u. SchwimmlehrerInnen den Unterricht durchführen?
Sind die Angestellten von Bäderland - die im Gegensatz zu den SportlehrerInnen der Schule die Schüler nicht kennen und kaum kennen lernen werden - im Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern in Konfliktsituationen geschult? Wie ist die Anbindung an pädagogische Maßnahmen der Schule gesichert?

Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort(en)!

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

die SPD-Bürgerschaftsfraktion lehnt die Neuordnung des Schulschwimmens in der vorliegenden Form ab. Wir kritisieren vor allem die folgenden Punkte:

Der rechnerische Lehrerstundenbedarf der Schule wird pro Klasse, die Schwimmunterricht bekommt, um eine Stunde gesenkt. Es soll statt 30 Minuten Wasserzeit in einem Schuljahr in Zukunft ein halbes Jahr lang 45 Minuten Wasserzeit geben ? durch diesen Taschenspielertrick kommt es zu einer Verminderung der Schwimmunterrichtszeit um 25 %!

Der Schwimmunterricht wird nicht mehr durch die Fachlehrer der Schulen, sondern durch ?Schwimmlehrkräfte? der Bäderland Hamburg GmbH durchgeführt. Wir gehen davon aus, dass diese Schwimmlehrkäfte über die tatsächliche Qualifikation verfügen, den Kindern das Schwimmen beizubringen. Aber: Jeweils zwei Grundschulklassen sollen zusammen in einem Schwimmbad von drei Schwimmlehrkräften unterrichtet werden. Das bedeutet, dass ca. 60 Kinder gleichzeitig unterrichtet werden sollen!

Wir halten eine pädagogische Betreuung aber auch weiterhin für erforderlich. Deshalb sehen wir ein Problem darin, dass für die Begleitung der Kinder kein Lehrpersonal mehr zur Verfügung stehen wird, denn die bisher für den Schwimmunterricht zuständigen Fachlehrer werden anderweitig in der Schule beschäftigt sein. Den Schulen werden zur Finanzierung dieser Begleitung Mittel in Höhe von 10,-- ? pro Stunde zur Verfügung gestellt.

Angesichts der Höhe dieses Betrages geht die Behörde für Bildung und Sport offenbar davon aus, dass für die Begleitung einer Klasse von inzwischen 30 Kindern eine Person ausreichend ist. Oder dass auch diesmal wieder die Eltern einspringen werden.

Die Drucksache 18/ 4119 steht heute zur Beratung im Schulausschuss an. Wir werden dort unsere Bedenken vortragen.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Ernst