Frage an Britta Ernst von Don M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Ernst,
als Abgeordnete für den Bezirk Altona bitte ich Sie um Hilfe, mir untenstehende Fragen zu beantworten. Bei der Pressestelle der Senatskanzlei bekam ich keine Antwort und Herr Winter vom Bürgerbüro weigerte sich meine Fragen zu beantworten.
Ich bitte Sie um Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüssen.
Don Mudra
1. Der Zuschuss für die Kirchentage ist abhängig von der Haushaltslage.
Die Stadt Hamburg wird in den nächsten 4 Jahren ca. 3 Milliarden Euro weniger an Steuern einnehmen als geplant. Das ist die Prognose des Finanzsenators Michael Freytag vom 27. Mai 2009. (Hamburger Abendblatt)
Warum bewilligt der Senat, ungeprüft, in Zeiten schlechter Haushaltslage, der Evangelischen Kirche einen Zuschuss von 7.5 Millionen Euro, plus Sachleistungen?
2. Die 5 Tage Kirchentag kosten laut Finanzplan der Evangelischen Kirche 18.650.000,00 Euro (18,65 Millionen Euro). Davon sind 7,9 Millionen Zuschuss vom Steuerzahler.
Wofür werden diese 7,9 Millionen verwendet?
3. Die Betriebs,-Verwaltungs-und Personalkosten sollen laut Finanzplan der Ev. Kirche für 5 Tage Kirchentag 5,4 Millionen Euro betragen, Die Veranstaltungskosten sollen 7,8 Millionen Euro betragen.
Wie sehen Sie die enormen Personal-und Veranstaltungskosten?
4. Verfassungsrechtlich ist der Zuschuss an die Kirchentage kritisch zu sehen. Stichwort: Staatliche Neutralitätspflicht.
Wie steht der Senat dazu?
Sehr geehrter Herr Mudra,
die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche hat sich erfolgreich um den Evangelischen Kirchentag für das Jahr 2013 beworben. Die letzten Kirchentage hatten etwa eine Million Besucher. In Hamburg fand zuletzt 1995 der Evangelische Kirchentag statt. Diese Großveranstaltung, die auch über Medienberichterstattungen für unsere Stadt wirbt, benötigt einen Zuschuss von 7,5 Millionen Euro. Dafür habe ich in der Bürgerschaft am 13. Mai gestimmt. Und zwar aus Überzeugung und obwohl ich die weitgehende Trennung von Staat und Kirche für richtig halte. Der Kirchentag vereinnahmt die Stadt nicht, um als Staatskirche aufzutreten.
Ich habe Kirchentage bisher immer als einen Ort erlebt, der einen offenen Dialog zwischen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen ermöglicht. Für den Zuschuss, den die Stadt als Zuwendung leistet, gelten natürlich die gleichen Regeln wie für andere Zuwendungen. Es gilt auch hier das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die Verwendung der Mittel ist nachzuweisen, und ggf. wird auch der Rechnungshof im Rahmen seiner Tätigkeit prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Ernst