(...) sowohl die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommen zu der übereinstimmenden Bewertung, dass elektronische Zigaretten giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine enthalten. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA). (...)
(...) Die von Ihnen angesprochene Terrassenkonzession bezieht sich auf die Aufstellung von Bistrotischen im Außenbereich und nicht auf das Rauchen vor der Tür. Insofern wird damit kein Ziel verfolgt, sondern seit Jahren gängige Praxis fortgeführt. (...)
(...) Auf den von Ihnen genannten Webseiten des MGEPA finden Sie auch ausführlich dargelegt, warum der Konsum der E-Zigarette ebenfalls in den Schutzbereich des Nichtraucherschutzes fällt. Dieser Begründung schließe ich mich an. (...)
(...) Mai 2013 teile ich Ihnen mit, dass in der von Ihnen genannten Antwort auch ein Link zu den Webseiten des MGEPA zu finden ist. Dort finden Sie nicht nur Fragen und Antworten zum Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen, sondern auch ausführlich begründet, warum die der Konsum der E-Zigarette ebenfalls in den Schutzbereich des Nichtraucherschutzes fällt. Dieser Begründung, die im Übrigen auch vom Bundesgesundheitsministerium in Bezug auf die Einschätzung zur Gefährlichkeit des Liquids geteilt wird, schließe ich mich an. (...)
(...) Das Nichtraucherschutzgesetz Nordrhein-Westfalen unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Produktgruppen, sondern behandelt alle Produkte gleich. Entsprechend ist auch der Konsum von E-Zigaretten im Sinne eines allgemeinen Rauchverbotes untersagt. (...)