Frage an Britta Altenkamp von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Altenkamp,
Danke für Ihre Antwort. Eine Nachfrage habe ich aber noch. Ist es richtig, das das neue NRSG vorschreibt, das alle Teilnehmer einer geschlossenen Gesellschaft, die sich in einer Kneipe treffen, dem Ordnungsamt gemeldet werden müssen? Wenn ja, wie verträgt sich das mit dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre?
Heute berichtet die Bild, das die kleinen Kneipen, bei denen die Raucher vor die Tür müssen, jetzt auch eine Terrassenkonzession beantragen müssen, obwohl sie gar keine Außengastronomie betreiben. Der Gesetzgeber verlangt also, das Gaststättenbetreiber dafür Sorge tragen, das draussen geraucht wird, und werden jetzt auch noch dafür zur Kasse gebeten? Könnten Sie erklären, welches Ziel damit verfolgt wird?
Danke
Sehr geehrter Herr Königs,
ob in geschlossenen Gesellschaften geraucht werden darf oder nicht entscheiden in Gaststätten Wirt und Gastgeber und in anderen Einrichtungen deren Leitung in Einvernehmen mit dem Gastgeber. Eine Meldung der Personen beim Ordnungsamt ist also nicht erforderlich.
Die von Ihnen angesprochene Terrassenkonzession bezieht sich auf die Aufstellung von Bistrotischen im Außenbereich und nicht auf das Rauchen vor der Tür. Insofern wird damit kein Ziel verfolgt, sondern seit Jahren gängige Praxis fortgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Altenkamp MdL