Frage an Britta Altenkamp von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Altenkamp,
Danke für Ihre Antwort. Eine Nachfrage habe ich aber noch. Ist es richtig, das das neue NRSG vorschreibt, das alle Teilnehmer einer geschlossenen Gesellschaft, die sich in einer Kneipe treffen, dem Ordnungsamt gemeldet werden müssen? Wenn ja, wie verträgt sich das mit dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre?
Heute berichtet die Bild, das die kleinen Kneipen, bei denen die Raucher vor die Tür müssen, jetzt auch eine Terrassenkonzession beantragen müssen, obwohl sie gar keine Außengastronomie betreiben. Der Gesetzgeber verlangt also, das Gaststättenbetreiber dafür Sorge tragen, das draussen geraucht wird, und werden jetzt auch noch dafür zur Kasse gebeten? Könnten Sie erklären, welches Ziel damit verfolgt wird?
Danke