Sehr geehrte Frau Stolke,
die von Ihnen angesprochene Frage habe ich am 20.01.2009 beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau Stolke,
die von Ihnen angesprochene Frage habe ich am 20.01.2009 beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) die Inanspruchnahme behördlicher Beratung in einem Widerspruchsverfahren stellt nach meiner Auffassung grundsätzlich keine zumutbare andere Beratungsmöglichkeit im Sinne von § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Beratungshilfegesetzes dar. Allerdings wird Beratungshilfe im Widerspruchsverfahren etwa dann abzulehnen sein, wenn es um einfach gelagerte Konstellationen geht oder wenn ein Bürger nur die Korrektur offensichtlicher Unrichtigkeiten einer Behördenentscheidung erstrebt. (...)
Sehr geehrter Herr Bauke,
ich bitte Sie um Verständnis, dass ich als Bundesministerin der Justiz konkrete Gerichtsentscheidungen generell nicht beurteile.
(...) In jedem einzelnen Fall wird genau geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung und Überstellung nach den deutschen Gesetzen vorliegen. Ist die der Auslieferung zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates mit der Todesstrafe bedroht, ist eine Auslieferung nur zulässig, wenn der ersuchende Staat zusichert, dass die Todesstrafe nicht verhängt oder nicht vollstreckt wird, § 8 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. (...)
(...) Vor diesem Hintergrund wird in der Rechtsprechung zum Teil die Ansicht vertreten, dass im Einzelfall eine nur kurzfristige Arbeitslosigkeit eine Abänderungsklage nicht begründen kann. Entgegen Ihrer Ansicht wird Arbeitslosigkeit jedoch nicht per se als vorübergehend angesehen. Ganz im Gegenteil: In der unterhaltsrechtlichen Praxis stehen Abänderungsklagen häufig in Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen, die - sofern der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz unverschuldet verloren hat und trotz Bemühungen keinen neuen oder nur einen geringer entlohnten Arbeitsplatz zu finden vermag - auch regelmäßig zu einer Reduzierung oder zu einem Wegfall der Unterhaltsverpflichtung führen. (...)
(...) im Strafrecht gibt es keine Reihen- oder Rangfolge. Auch findet keine Abwägung zwischen einzelnen Rechtsgütern statt. Es gibt vielmehr einzelne Delikte, die im Strafgesetzbuch definiert sind und die dann jeweils eine bestimmte Strafe nach sich ziehen. (...)