Frage von Klaus K. • 14.01.2009
Frage an Brigitte Zypries von Klaus K. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Ministerin,
da ich von Rechtsanwälten bisher keine klare Antwort erhalten habe, wende ich mich an Sie als oberste Hüterin des Rechts.
Was ist strafrechtlich höher einzustufen.
Ein Ladendiebstahl oder ein Verfassungsbruch?
Eine klare Antwort wäre für mich sehr hilfreich.
mfG
K. Kröger
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 19.01.2009
Sehr geehrter Herr Kröger,
im Strafrecht gibt es keine Reihen- oder Rangfolge. Auch findet keine Abwägung zwischen einzelnen Rechtsgütern statt. Es gibt vielmehr einzelne Delikte, die im Strafgesetzbuch definiert sind und die dann jeweils eine bestimmte Strafe nach sich ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries