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Frage von Martin G. •

Frage an Brigitte Zypries von Martin G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Zypries

bezogen auf ihre Antwort vom 14.01.09 gestatten Sie mir bitte eine kleine Nachfrage zur Verdeutlichung.:

Sie schreiben.:

"Von den Fällen unterscheidet sich die Situation US-amerikanischer Soldaten insoweit, als diese freiwillig in eine Berufsarmee eingetreten sind..."

Das mit der Freiweilligkeit kann man sicher so und so sehen, die USA lassen manchmal Leuten, aus finanzieller Not kaum eine andere Wahl !
Zudem wurde sicher den einfachem Volke in den USA nicht gesagt, dass sie in völkerrechtswidrige Kriege mitmachen müssen.

Offenbar stellt sich die Lage nun folgendermaßen:

Nach Meinungen ist es sogar nach altem USA- Recht so, dass in bestimmten Fällen evtl. die Todesstrafe verhängt werden kann, weil jeder Soldat dem US -Präsidenten schwört, für sein Land zu dienen.
Wenn diese droht, dürfte doch die BRD rechtlich und auch moralisch hier keine Auslieferung verhängen, wo die Todesstrafe demjenigen drohen könnte.

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f156347.html#frage156347

(Bezogen zu meiner Frage zu den Deserteuren.)
Als Zusatz nenne ich ihnen eine Quelle für die Ansichten, wie es der Mod Codex vorsieht.:
http://www.focus.de/politik/ausland/fahnenflucht-der-soldat-der-sich-schaemt_aid_351676.html
Zur V..:
Ich zitiere " Theoretisch droht Todesstrafe

Sie ...Überzeugung... lief Shepherd davon. Er tauchte unter in Deutschland, wo er stationiert war. ...Fahnenflucht. Shepherd versteckte sich in Deutschland. Stellt er sich dem US-Militär, droht ihm eine Verurteilung durch ein Militärgericht theoretisch sogar die Todesstrafe, die auf Fahnenflucht in Kriegszeiten steht...."

Anhand dieses Beispiels wird in den USA u.U. in ganz bestimmten Fällen noch per Recht die Todesstrafe theor. verhängt.
Meine Frage an Sie.:
Ist im Hinblick auf diese Dinge, hier eine Auslieferung ganz allgemeinen und ohne auf den Einzelfall bezogen, wirksam ?

MFG
Grasekamp

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grasekamp,

die Zulässigkeit einer Auslieferung ´ganz allgemein´ ohne Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, ist nicht möglich. In jedem einzelnen Fall wird genau geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung und Überstellung nach den deutschen Gesetzen vorliegen. Ist die der Auslieferung zugrunde liegende Tat nach dem Recht des ersuchenden Staates mit der Todesstrafe bedroht, ist eine Auslieferung nur zulässig, wenn der ersuchende Staat zusichert, dass die Todesstrafe nicht verhängt oder nicht vollstreckt wird, § 8 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries