Frage von Iris W. • 28.08.2005
Antwort von Brigitte Zypries SPD • 30.08.2005
Sehr geehrte Frau Walters,
Sehr geehrte Frau Walters,
Sehr geehrter Herr Sonnenschein,
Sehr geehrter Herr Hoffmann, das deutsche Recht sieht vor, dass auch bei nichtverheirateten Paaren beide das Sorgerecht haben können- aber in der Tat nur, wenn die Frau einwilligt. Das wird in der Regel der Fall sein, wenn das Paar zusammenlebt.
Sehr gehrte Frau Dr. Bauer,
Die so genannten Feindstaatenklauseln in Art. 107 i.V.m. Art. 53 der Charta sind Ausnahmen vom allgemeinen Gewaltverbot; d.h. gegen die sog.
Sehr geehrter Herr Huber,
die SPD will das faktische Renteneintrittsalter an das gesetzliche Eintrittsalter von 65 Jahren angleichen. Das ist aus zwei Gründen wichtig: