Frage an Brigitte Zypries von Martin H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
derzeit haben in unehelichen Gemeinschaften Frauen grundsätzlich die Entscheidung, ob sie mit dem Mann ein gemeinsames Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind eingehen oder nicht. Mit anderen Worten: die Frau kann ohne Angaben von Gründen das Gemeinsame Sorgerecht ablehnen, was u.U. auch zur Folge hat, dass der Mann keine Elternzeit nehmen kann, auch wenn er es möchte, wie es ja von ihrer Partei und dem Grünen Koalitionspartner des öftere gefordert wird.
Was werden Sie konkret tun, um das Erziehungrecht gleichberechtigt auf die Geschlechter zu verteilen, oder wollen Sie auch in Zukunft Frauen in diesem Falle die Entscheidungshoheit überlassen, auch wenn es dem Kindeswohl widerspricht, wenn der leibliche Vater trotz gemeinsamen Wohnens unter einem Dach keine erzieherische Mitbestimmung hat - übrigens ein Verstoß gegen das UN-Kinderrechtskonvention Art 9 vor (Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.), da die Deutsche Rechtssprechung der Frau Unterstützung gibt, das Kind vom Vater auf leichtes zu entziehen (z.B. problemloser Umzug in ein anderes Land, so daß Umgangrecht nicht mehr ausgeübt werden kann). Das Kind hat aber ein Recht auf beide leiblichen Elternteile. Ein gemeinsames Sorgerechtes sollte daher nicht ohne Grund verweigert werden können, wie es derzeit der Fall ist. Oder sehen Sie das anders und Unterstützen Sie hier die "Feigeheit der Frau" vor gemeinsamer Elterlicher Verantwortung? Eine Feigheit, die Sie auch Männern vorgeworfen haben, die heimliche Vaterschaftstests machen.
MfG,
Martin Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann, das deutsche Recht sieht vor, dass auch bei nichtverheirateten Paaren beide das Sorgerecht haben können- aber in der Tat nur, wenn die Frau einwilligt. Das wird in der Regel der Fall sein, wenn das Paar zusammenlebt. Wir beobachten die Praxis derzeit und werden - wenn genauere Zahlen über die tatsächlichen Sorgerechtsvereinbarungen vorliegen- entscheiden, ob die derzeitige Rechtslage ausreichend ist oder ob das Recht zugunsten des gemeinsamen Sorgerechts verbessert werden muß.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries