
(...) bei dem Versorgungsausgleich geht es um die Teilung der Rentenanwartschaften, die von beiden Ehepartnern während der Ehe erworben wurden, zum Zeitpunkt der Scheidung. Rentenanwartschaften werden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Eigentumsgleiche Rechte angesehen. (...)