Frage an Brigitte Schmid von Martin B. bezüglich Verbraucherschutz
Was muss im Alb-Donau-Kreis verbessert werden? Wo sehen Sie nachholbedarf?
Lieber Herr Branz,
die Verbraucherzentrale Ulm ist eine sehr wichtige Einrichtung für den Verbraucherschutz nicht nur für Ulm, sondern auch für den Alb-Donau-Kreis. Sie berät in einem weiten Spektrum von Ernährungsfragen, Telekommunikation (z.B. unberechtigte Dailerforderungen), Reklamation bei fehlerhaften Rechnungen bis zu Bauvertragsprüfungen und Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge, aktuell zu den hohen Heizölpreisen. Die Verbraucherzentrale informiert mit Vorträgen und Aktionen die BürgerInnen in der Region Ulm zu einem breiten Themenspektrum.
Die Arbeit dieser wichtigen, unabhängige Verbraucherschutz- und Beratungseinrichtung ist derzeit durch Mittelkürzungen der Landesregierung bedroht. Leider leistet auch der Alb-Donau-Kreis keinen Betrag zu den Sachkosten der Verbraucherzentrale, obwohl rund ein Viertel der Beratungen von Menschen aus dem Alb-Donau-Kreis in Anspruch genommen werden. Deshalb wäre ein konkreter Schritt, den Verbraucherschutz zu verbessern oder zumindest zu erhalten, wenn die Sachkosten der Verbraucherzentrale von den Städten und Landkreisen - entsprechend der Zahl der beratenen Personen aus ihrem Gebiet - anteilig finanziert würden.
Durch die Verwaltungsreform sind die unteren Landesbehörden in die Landratsämter eingegliedert worden. Dazu gehören auch die Lebensmittelüberwachung, die Landwirtschaftsämter und die Gewerbeaufsicht. Die Verwaltungsreform ist mit einer 20%igen „Effizienzrendite“ verbunden, die nur durch Stellenabbau erreicht werden kann. Personalabbau und eine Verbesserung der Leistung gehen schlecht zusammen. Leider hat die Verwaltungsreform die Aufgaben der eingliederten Ämter in den hoheitlichen Aufgabenbereich des Landrats gestellt, d.h. dass der Kreistag in diesen Bereichen keine Entscheidungen treffen kann. Ich kann als Kreisrätin höchstens Fragen stellen.
Durch unsere grüne Verbraucherministerin Renate Künast hat der Verbraucherschutz eine starke Aufwertung erfahren. Das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (einschließlich Verbraucherinformationsgesetz) definiert die Lebensmittelsicherheit neu und stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Zugang zu Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Schmid