Frage an Brigitte Meyer von Wolfgang H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Meyer,
nach dem Gesetzentwurf zur Änderung des BayKiBiG erhalten Kinder die zurückgestellt werden, fast 2 Jahre den 50 € Vorschulkondzuschuss, Kann-Kinder (z.B. solche die im Oktober geboen worden sind, jedoch während der gesamten Kindergartenzeit gar nicht.
Finden Sie das so gerecht?
Für nährer Informationen:
http://www.stmas.bayern.de/forum-baykibig/viewtopic.php?f=4&t=282
Sehr geehrter Herr Hentschke,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.de vom 17. September
2012.
Ich teile Ihre Meinung, dass bezüglich der sogenannten Kann-Kinder bei der Novellierung des BayKiBiG noch nachjustiert werden muss, so dass auch die Kinder, welche vorzeitig eingeschult werden, in den Genuss des beitragsermäßigten Kindergartenjahres kommen.
Die Beitragsermäßigung muss für alle Familie im letzten Kindergartenjahr gelten - unabhängig davon, ob ein Kind vorzeitig eingeschult wird, normal eingeschult wird oder ein Jahr später den Schulbesuch aufnimmt. Dafür, dass diese Ungleichheit behoben wird, setze ich mich derzeit ein.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Meyer, MdL