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Frage von Silvia H. •

Wo wird der Antrag für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gestellt? Ich wohne in Hessen.

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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage nach der Stelle, bei der Sie Ihren Antrag für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe stellen können.

Die Erweiterung der Hilfen auch auf andere Heizquellen als Strom und Gas wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Derzeit werden die Einzelheiten zwischen Bund und Ländern noch verhandelt und das genaue Verfahren für die Härtefallregelung wird derzeit noch erarbeitet. Die Gelder sind vom Bund bisher noch nicht freigegeben.

Ich hoffe, dass in Kürze vom Bund die Mittel für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe freigegeben werden und nach Abschluss der Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern auch bald die Anträge gestellt werden können. Aktuell kann es daher noch keine antragsbearbeitende Stelle geben.

Ich bitte daher noch um etwas Geduld. Auf der Seite https://hessen.de/energiepreisbremsen finden Sie unter dem Punkt „Heizen mit Öl, Pellets und Flüssiggas den aktuellen Sachstand. Dort können Sie sich von Zeit zu Zeit über den Stand des Verfahrens informieren.

Alternativ können Sie sich in einiger Zeit auch an das Bürgertelefon der Hessischen Landesregierung unter 0611 32-111000 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort geben Ihnen gerne Auskunft über den aktuellen Stand.

Ich bedanke mich nochmals für Ihre Eingabe und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Boris Rhein

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