Sehr geehrter Herr Rhein, werden auch krankheitsbedingte junge kinderlose Frührentner das Hessengeld beantragen können. Hier ist ja eine Armutsvorbeugung auch Eigentumserwerb dringend erforderlich.
Sehr geehrte Frau J.,
vielen Dank für Ihre Frage:
„Werden auch krankheitsbedingte junge kinderlose Frührentner das Hessengeld beantragen können?“
Diese möchte ich gerne wie folgt beantworten:
Bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger und der Erwerb einer Wohnung oder eines Häuschens für die Familie ist ein Ziel, das für die gesellschaftliche Mitte in Hessen erreichbar sein muss. Angesichts deutlich gestiegener Zins- und Baukosten ist der Erwerb von Wohnraum für viele Bürgerinnen und Bürger und insbesondere junge Familien allerdings zunehmend schwierig.
Die Hessische Landesregierung geht diese Herausforderung aktiv an und wird den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum fördern. Aus diesem Grund wollen wir uns beim Bund im Rahmen einer Grunderwerbsteuerreform dafür einsetzen, dass die Länder eigene Freibeträge für den Ersterwerb von selbst genutzten Wohnraum schaffen können. Bis der Bund eine tragfähige Grunderwerbsteuerreform anstößt, wollen wir mit einem Hessengeld in Vorleistung treten und mit 10.000 Euro pro Käufer sowie weiteren 5.000 Euro pro Kind unterstützen. Dieses Hessengeld soll dabei allen Hessinnen und Hessen beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum zugutekommen.
Die genaue Ausgestaltung befindet sich derzeit in Arbeit. Wir werden die Eckpunkte für das Hessengeld jedoch sehr zeitnah im Kabinett beschließen und haben das klare Ziel, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen vornehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein