Einbürgerung Bearbeitingszeiten: Wieso Behörden Offensichtlich gegen § 75 VwGO stossen?
Sehr geehrte Herr Rhein seit mehrere Jahren RP Darmstadt ankündigt wartezeiten von mehr als 1 Jahr bis Bearbeitungsbeginn des Einbuergerungsverfahren obwohl diese die im § 75 VwGO vorgesehene Bearbeitungszeiten überschreiten und zum Untätigkeitsklagen führt. Das gleiche gilt jetzt fuer Einbuergeerungsamt Frankfurt am Main. Wie so wird das toleriert? Was wird im Hessen dagegen unternommen? Gibt es ein Plan auf Digitalisierung des Prozess so wie im Andere Bundesländern?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Davon sind alle Bundesländer betroffen. Grund hierfür ist die hohe Anzahl der Anträge, die durch eine überstürzte und aus meiner Sicht fehlgeleitete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts der inzwischen zerbrochenen Bundesregierung nochmals gestiegen ist. Obwohl mit einer neuen Antragsflut zu rechnen war, wurden die Länder bei der Umsetzung alleine gelassen. Nach meiner Auffassung war es falsch, auf strenge Voraussetzungen bei der Einbürgerung zu verzichten. Die Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit darf immer erst am Ende einer gelungenen Integration stehen.
Bereits vor dieser Reform hatte sich die Anzahl der Einbürgerungsanträge infolge der Migrationsbewegungen der letzten Jahre in etwa verdoppelt. Daraufhin hat Hessen im Jahr 2023 zehn neue Stelle im Regierungspräsidium Darmstadt als Deutschlands größer Einbürgerungsbehörde geschaffen. Aktuell steuern wir personell und organisatorisch nach und streben so eine Senkung der Bearbeitungszeiten an.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein