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Boris Rhein
CDU
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Frage von Marcus L. •

Warum ist man als geschiedener nicht förderfähig für das Hessengeld?

Sehr geehrter Herr Rhein,

Ich habe mir ein Kleines Haus in Hessen zugelegt das nach dem Stichtag erworben wurde. Für mich ist es im Endeffekt die Erste Immobilie die ich in Hessen erworben habe. Dadurch das ich aber schon einmal eine Immobilie besaß und ich diese meiner EX frau überlassen habe bin ich nicht förderfähig. Weshalb kann ich nicht nachvollziehen.

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihr Interesse am Hessengeld. Jede Förderung, so auch das Hessengeld, ist an bestimmte Voraussetzungen und Ziele gekoppelt, die für ein solches Programm festgelegt werden. Wir als Landesregierung möchten mit unserer Förderung den Ersterwerb eines eigenen Häuschens oder einer eigenen Wohnung unterstützen, weil wir davon überzeugt sind, dass sich auch für die gesellschaftliche Mitte in unserem Land der Traum von den eigenen vier Wänden möglich sein muss.

In Ihrem Fall ist es so, dass Sie nicht zum ersten Mal eine Immobilie erwerben, auch wenn Sie diese aktuell nicht mehr nutzen. Deshalb können Sie leider nicht vom Hessengeld profitieren.  

Ich wünsche Ihnen dennoch alles Gute

Ihr 
Boris Rhein 

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