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Boris Rhein
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Frage von Silvia H. •

Wo wird der Antrag für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gestellt? Ich wohne in Hessen.

Sehr geehrter Herr Rhein,

auf meine Frage vom 20.01.2023 erhielt ich am 18.02.2023 die Antwort, dass ich mich noch etwas gedulden möge. Nun sind bereits zwei Monate seit meiner Frage vergangen und es tut sich nichts. Wöchentlich schaue ich, wie von Ihnen mitgeteilt, auf der Homepage der hessischen Landesregierung nach einer Information. Ich bitte um Nachricht, wann nunmehr endlich mit der Möglichkeit der Antragstellung zu rechnen ist.

Mit freundlichem Gruß

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Vielen Dank für Ihre Frage, wo Sie Ihren Antrag für Hilfen im Rahmen der Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe stellen können.

 

Hessische Haushalte, die von stark gestiegenen Energiekosten des Jahres 2022 betroffen waren, sollen spätestens ab Anfang Mai Härtefallhilfen beantragen können. Der Bund trägt hierfür die Kosten. Ich freue mich, dass die Verhandlungen nun abgeschlossen werden konnten und sich die Länder, die das Programm abwickeln sollen, mit dem Bund über das Verfahren wie auch die dazu gehörigen Einzelheiten geeinigt haben.

 

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis (beispielsweise bei Heizöl 71 Cent pro Liter, bei Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm) des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Es gilt eine Bagatellgrenze, das bedeutet, dass die Hilfe mehr als 100 Euro betragen muss, um ausgezahlt zu werden. Ein Haushalt kann maximal 2.000 Euro erhalten. Die Härtefallhilfe soll über ein Online-Portal beantragt werden.

 

Die wichtigsten Fragen und Informationen zu den Härtefallhilfen, wie auch zu gegebener Zeit den Starttermin der Antragstellung, finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter dem Link: https://wirtschaft.hessen.de/presse/haertefallhilfe-fuer-energiekosten.

 

 

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