Wird durch die Auszahlung des Hessengeldes in Ratenzahlungen nicht das eigentliche Ziel den Erwerb von Wohneigentum zu fördern verfehlt?
Sehr geehrter Herr Rhein,damit sich Menschen den Erwerb von Wohneigentum leisten können, müssen Sie erstens über ein ausreichendes Haushaltnettoeinkommen verfügen und zweites ausreichend Eigenkapital in die Finanzierung einbringen. Das Hessengeld wäre im Grundsatz geeignet gewesen das Eigenkapital zu erhöhen. Aufgrund der nun beschlossenen Auszahlung des Geldes in Raten, wird das Hessengeld von den Banken jedoch nicht als Eigenkapital gewertet und unterstützt somit auch nicht beim Erwerb einer selbstgenutzten Erstimmobilie. Das Hessengeld kann daher bestenfalls als zusätzliches Mittel zur Sondertilgung eingesetzt werden. Der Personenkreis, der sich eine Immobilienfinanzierung leisten kann, wurde also nicht erweitert. Inwiefern sehen Sie das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel den Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen mit der jetzigen Umsetzung des Hessengeldes als erfüllt an?