Thema Straßenausbaubeiträge - müssen Anlieger sowohl einmalige Straßenbeiträge über 20 Jahre ab bezahlen als auch bei Umstellung auf wk Strabs gleichzeitig wiederkehrende Straßenbeiträge
Sehr geehrter Herr Rhein,
wie ist das eigentlich mit den Verschonfristen bei der Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Straßenbeiträge, wenn ein Anlieger bei der Satzung einmalige sich für die 20-jährige Rückzahlung entschieden hat und dann nicht lange danach die Kommune auf wk Strabs umstellt.
Wie lange wird dieser Anlieger, der ja 20 Jahre an den einmaligen zurück zahlt, dann bei den wk von den laufenden wk Zahlungen befreit?
So lange, wie die Verschonungsfrist von der Gemeinde beschlossen wurde, "höchstens 25 Jahre (KAG §11a)
Oder muss er vielleicht sogar, wenn die Kommune die maximal mögliche Verschonfrist von bis zu 25 Jahren nicht beschlossen hat, sondern eine Verschonfrist von mindestens 5 Jahren oder auch etliche Jahre mehr, dann sowohl die einmaligen bis zum Ende der 20 Jahre und außerdem gleichzeitig die laufenden wk Straßenbeiträge bezahlen?
Gibt es dazu schon irgendwo eine Antwort?
Freue mich auf Rückmeldung.
Freundliche Grüße
K. L.