Sehr geehrter Herr Rhein, wann können die Bürgerinnen und Bürger denn mit konkreten Informationen zum Sofort-Programmpunkt Hessengeld rechnen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage:
„Wann können die Bürgerinnen und Bürger denn mit konkreten Informationen zum Sofort-Programmpunkt Hessengeld rechnen?“
Diese möchte ich gerne wie folgt beantworten:
Bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis unserer Bürgerinnen und Bürger und der Erwerb einer Wohnung oder eines Häuschens für die Familie ist ein Ziel, das für die gesellschaftliche Mitte in Hessen erreichbar sein muss. Angesichts deutlich gestiegener Zins- und Baukosten ist der Erwerb von Wohnraum für viele Bürgerinnen und Bürger und insbesondere junge Familien allerdings zunehmend schwierig.
Die Hessische Landesregierung geht diese Herausforderung aktiv an und wird den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum fördern. Aus diesem Grund wollen wir uns beim Bund im Rahmen einer Grunderwerbsteuerreform dafür einsetzen, dass die Länder eigene Freibeträge für den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnraum schaffen können. Bis der Bund eine tragfähige Grunderwerbsteuerreform anstößt, wollen wir mit einem Hessengeld für das erste selbstgenutzte Eigenheim in Vorleistung treten.
Die genaue Ausgestaltung befindet sich derzeit in Arbeit. Wir werden die Eckpunkte für das Hessengeld jedoch sehr zeitnah im Kabinett beschließen und haben das klare Ziel, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen vornehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Rhein