Lieber Herr Rhein, Wir haben einen Kaufvertrag für eine Immobilie am 27.02. unterschrieben, nach dem 1. März haben wir die Kaufpreiszahlung getätigt und die Grunderwerbsteuer gezahlt. Hätten wir trotzdem die Möglichkeit das Hessengeld zu beantragen???
Weitere Fragen an Boris Rhein
Die genaue Ausgestaltung befindet sich derzeit in Arbeit. Wir werden die Eckpunkte für das Hessengeld jedoch sehr zeitnah im Kabinett beschließen und haben das klare Ziel, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen vornehmen zu können.
Bis der Bund eine tragfähige Grunderwerbsteuerreform anstößt, wollen wir mit einem Hessengeld in Vorleistung treten und mit 10.000 Euro pro Käufer sowie weiteren 5.000 Euro pro Kind unterstützen. Dieses Hessengeld soll dabei allen Hessinnen und Hessen beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum zugutekommen.
Die genaue Ausgestaltung befindet sich derzeit in Arbeit. Wir werden die Eckpunkte für das Hessengeld jedoch sehr zeitnah im Kabinett beschließen und haben das klare Ziel, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen vornehmen zu können.
Die genaue Ausgestaltung befindet sich derzeit in Arbeit. Wir werden die Eckpunkte für das Hessengeld jedoch sehr zeitnah im Kabinett beschließen und haben das klare Ziel, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen vornehmen zu können.