Weitere Fragen an Boris Rhein
Davon sind alle Bundesländer betroffen. Grund hierfür ist die hohe Anzahl der Anträge.
Da Sie nicht zum ersten Mal eine Immobilie erwerben, auch wenn Sie diese aktuell nicht mehr nutzen, können Sie leider nicht vom Hessengeld profitieren.
Die genaue Ausgestaltung befindet sich derzeit in Arbeit. Wir werden die Eckpunkte für das Hessengeld jedoch sehr zeitnah im Kabinett beschließen und haben das klare Ziel, noch in diesem Jahr die ersten Auszahlungen vornehmen zu können.
Bis der Bund eine tragfähige Grunderwerbsteuerreform anstößt, wollen wir mit einem Hessengeld in Vorleistung treten und mit 10.000 Euro pro Käufer sowie weiteren 5.000 Euro pro Kind unterstützen. Dieses Hessengeld soll dabei allen Hessinnen und Hessen beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum zugutekommen.